Notfallsanitäter*in

Notfallsanitäter*in (NotSan)

Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in (NotSan) soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patient*innen vermitteln. Dabei sind die unterschiedlichen situativen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll die Notfallsanitäter*innen außerdem in die Lage versetzen, die Lebenssituation und die jeweilige Lebensphase der Erkrankten und Verletzten und sonstigen Beteiligten sowie deren Selbständigkeit und Selbstbestimmung in ihr Handeln mit einzubeziehen.

Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung für Notfallsanitäter*innen dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in umfasst mindestens

 

  • den theoretischen und praktischen Unterricht mit einem Umfang von 1.920 Stunden, 
  • die praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen mit einem Umfang von 1.960 Stunden und 
  • die praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern mit einem Umfang von 720 Stunden.

Die Ausbildung ist im Studieninstitut Westfalen-Lippe wie folgt strukturiert:

 

  • im ersten Halbjahr der Ausbildung Erwerb einer Mindestqualifikation für den Einsatz im Rettungsdienst, die sich auf die Grundlagen des Rettungsdienstes erstreckt,
  • im zweiten Halbjahr der Ausbildung Erwerb der für die Durchführung und Organisation von Krankentransporten notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie erste Einführung in die Notfallrettung,
  • im zweiten Jahr der Ausbildung Erwerb der für die Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten,
  • im dritten Jahr der Ausbildung Erwerb einer fachübergreifenden Qualifikation, die der Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Rettungsdienst, besonders der Notfallrettung, mit dem Ziel der verantwortlichen Übernahme des Notfalleinsatzes dient, sowie Kennenlernen besonderer Einsatzbereiche.

Voraussetzungen

  • mittlerer Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
  • eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  • Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst
  • eintragsfreies amtliches Führungszeugnis
  • Erste-Hilfe-Ausbildung

Mindestens 8 Wochen vor der Prüfung müssen vorliegen:

 

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung im Original
  • ggf. Antrag auf Verkürzung der Ausbildung (nur bei 33-monatiger Ausbildung)
  • amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder des Reisepasses im Original
  • ärztliches Attest über die körperliche, geistige und persönliche Eignung zur Ausübung der Notfallsanitätertätigkeit im Original, nicht älter als drei Monate
  • Nachweis (Zeugnisse) über mindestens einen Realschulabschluss bzw. einen entsprechenden Bildungsstand oder eine abgeschlossene Ausbildung
  • Führungszeugnis „Belegart N“ im Original, nicht älter als sechs Monate

Spätestens zu Lehrgangbeginn müssen vorliegen:

 

  • Nachweis der Impfung gegen Hepatitis B und Masern (z.B. Kopie Impfausweis)

Ausbildungsvertrag

Zwischen dem Ausbildungsträger und der Schülerin oder dem Schüler ist ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen. Der Ausbildungsvertrag muss also mit einer Dienststelle – nicht mit der Schule – geschlossen werden. Sehen Sie daher bitte davon ab, Bewerbungen an uns direkt zu richten!
 
Wir bieten drei Ausbildungsformen an:

 

  • 36-monatige (Voll-)Ausbildung inkl. Modul “Rettungssanitäter*in” (RS-Lehrgang)
  • 33-monatige (verkürzte) Ausbildung (Voraussetzung ist die Qualifikation zum/zur Rettungssanitäter*in)
  • 30-monatige (verkürzte) Ausbildung (Voraussetzung ist die Qualifikation zum/zur Brandmeister*in)

Pflichten

Der/die Schüler*in hat sich zu bemühen, diejenigen Kompetenzen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Sie oder er ist insbesondere verpflichtet,

 

  • an den vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen,
  • die ihr oder ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und
  • die geltenden Bestimmungen über die Schweigepflicht einzuhalten und über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

Impressionen

Online-Buchung

Nachfolgend sind alle aktuell verfügbaren Veranstaltungen aufgelistet. Sollte keine Veranstaltung angezeigt werden gibt es aktuell leider kein entsprechendes Angebot. Sofern freie Plätze verfügbar sind können diese über das Online-Buchungssystem gebucht werden. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen kann der Eintrag in eine Warteliste erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail (rdschule@stiwl.de) oder Telefon (0521/557416-0) an unser Service-Team.