Praxisanleiter*in Rettungsdienst
Hauptaufgabe des/der Praxisanleiter*in ist die Anleitung des/der Schüler*in in der realen Einsatzsituation. Dazu müssen auf den/die Auszubildende*n bezogene, individuell abgestimmte Ausbildungspläne inklusive Ausbildungsaufträge – unter Einbeziehung der Schule sowie der Ausbildungsbetreuer – erstellt werden. Weiterhin zählen die Kontrolle und Beurteilung des Lernstandes des/der Auszubildenden zur Ausbildungstätigkeit. Darüber hinaus müssen Praxisanleiter*innen eine Beteiligung am praktischen Unterricht der kooperierenden Schulen, an Prüfungstätigkeiten bei den staatlichen Prüfungen und an der Anleitung von angehenden Praxisanleiter*innen beteiligt werden sowie an Schulkonferenzen und Besprechungen teilnehmen. Die Praxisanleiter*in sollte wöchentlich wenigstens eine Einsatzschicht mit dem/der Schüler*in ableisten, mindestens aber zehn Einsatzschichten pro Ausbildungsjahr.
Ausbildung zum/zur Praxisanleiter*in
Die Ausbildung zum/zur Praxisanleiter*in soll dazu befähigen, Auszubildende zum/zur Notfallsanitäter*in während der Ausbildung zu unterstützen und anzuleiten. Es sind Methoden und Techniken zur praktischen und theoretischen Wissensvermittlung und Weiterbildung zu erlernen und sicher zu beherrschen. Für die Ausbildung zum/zur Praxisanleiter*in sind die Grundlagen des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen (NotSanAPrV) maßgeblich. Für die Ausbildung zum/zur Praxisanleiter*in gelten Personen als geeignet, die eine Erlaubnis nach §1 NotSanG besitzen. Weiterhin sollen sie über eine Berufserfahrung als Notfallsanitäter*in von mindestens zwei Jahren verfügen. Die
Ausbildung zur Praxisanleiter*in schließt mit einer Prüfung ab. Praxisanleiter*innen sollen vor Beginn der Ausbildung das 20. Lebensjahr vollendet haben. Als Praxisanleiter*in darf nicht tätig sein, wem die Erlaubnis zur Ausbildung nach anderen Rechtsvorschriften aberkannt wurde.
Voraussetzungen
- Qualifikation als Notfallsanitäter*in
- mindestens zweijährige Berufserfahrung als Notfallsanitäter*in
- Mindestalter 20 Jahre
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zum/zur Praxisanleiter*in nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beinhaltet folgende Themenschwerpunkte:
- Lernprozesse in der Ausbildung initiieren, planen, durchführen und evaluieren: 82 Unterrichtseinheiten
- Reflexion der eigenen Berufssituation und Rolle als Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter: 40 Unterrichtseinheiten
- Rahmenbedingungen von Lernprozessen in der Ausbildung: 30 Unterrichtseinheiten
- praktische Weiterbildung: 40 Unterrichtseinheiten
- Prüfung: 8 Unterrichtseinheiten
Die Ausbildung der Themenschwerpunkte ist modular zu gestalten. Die Inhalte der Themenschwerpunkte ergeben sich aus dem Curriculum für die Ausbildung zu Praxisanleiter*innen. Die Ausbildung hat einen Umfang von mindestens 200 Unterrichtseinheiten. Sie beinhaltet die Prüfung mit einem Zeitumfang von acht Unterrichtseinheiten.
Kosten
Die durch die Ausbildung zum/zur Praxisanleiter*in an Lehrrettungswachen entstehenden Lehrgangskosten sowie der durch die Teilnahme an Vollzeitlehrgängen entstehende wirtschaftliche Ausfall im Einsatzdienst sind Kosten des Rettungsdienstes. Dies gilt gleichermaßen für den durch die Ausbildungstätigkeit entstehenden tatsächlichen wirtschaftlichen Ausfall.
Ergänzungslehrgang für LRA
Es ist der Besuch eines 80-stündigen Aufbaulehrgangs zum Erwerb der Qualifikation “Praxisanleiter*in” erforderlich, da die Ausbildung zum/zur Lehrrettungsassistent*in mit einem Zeitumfang von 120 Stunden als gleichwertig anerkannt und anzurechnen ist. In diesem Aufbaulehrgang soll neben den für die Notfallsanitäter*innen-Ausbildung wichtigen Aspekte ein besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von sozialer Kompetenz gelegt werden, da diese Aufgabe auch pädagogische Ansprüche zu erfüllen hat. Der Besuch des Aufbaulehrgangs kann vor der Prüfung zum/zur Notfallsanitäter*in erfolgen. Die Übergangsregelungen des §3 NotSan-APrV sind entsprechend zu beachten.
Online-Buchung
Nachfolgend sind alle aktuell verfügbaren Veranstaltungen aufgelistet. Sollte keine Veranstaltung angezeigt werden gibt es aktuell leider kein entsprechendes Angebot. Sofern freie Plätze verfügbar sind können diese über das Online-Buchungssystem gebucht werden. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen kann der Eintrag in eine Warteliste erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail (rdschule@stiwl.de) oder Telefon (0521/557416-0) an unser Service-Team.