Gruppenführer*in Rettungsdienst

Gruppenführer*in Rettungsdienst (GFRD)

Die 80-stündige Weiterbildung zum/zur Gruppenführer*in Rettungsdienst (GFRD) spricht Rettungsdienstpersonal mit Qualifikation Rettungs- bis Notfallsanitäter*in an, welches sich für die Thematik interessiert bzw. engagiert und als Fahrzeugführer*in KTW bzw. RTW oder als Fahrer*in NEF vorgesehen ist und Führungsaufgaben in einem Einsatz mit einer größeren Zahl an Verletzten oder Erkrankten übernehmen muss.

   

Die Teilnehmer*innen werden in die Lage versetzt, eine rettungsdienstliche Einheit bis zur Stärke einer Gruppe eigenverantwortlich zu führen und deren Einsatz zu leiten sowie die Aufgaben des ersteintreffenden Rettungsmittels adäquat wahrzunehmen. Die Führungsstufe entspricht der Stufe „A“ gemäß der FwDV 100. In Nordrhein-Westfalen werden Gruppenführer*innen Rettungsdienst insbesondere im Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW “Sanitätsdienst und Betreuungsdienst” gefordert. Ziel der Weiterbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.

   

Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang wird zudem der Grundstein gelegt, sich weiterführend zum/zur Zugführer*in Rettungsdienst (ZFRD) und Organisatorischen Leiter*in Rettungsdienst (OrgL RD) zu qualifizieren.

   

Lehrgangsinhalte

  • Organisation der Gefahrenabwehr
  • Grundlagen Katastrophenschutz und Zivilschutz
  • MANV
  • Rechtsgrundlagen (RettG NRW, BHKG, KHGG, mitgeltende Erlasse)
  • Führungspersönlichkeit, -verhalten, -stil, -grundsätze
  • Grundlagen der Führungslehre gemäß FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz” (insbesondere Führungssystem)
  • Grundlagen der rettungs-, sanitäts- und betreuungsdienstlichen Einsatztaktik
  • Einsatztaktik und Aufgaben ersteintreffendes Rettungsmittel
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei, THW, Notarzt und LNA
  • Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW
  • Gefahren der Einsatzstelle
  • Taktische Zeichen, Lagedarstellungssystem NRW, Stabsarbeit, Krisenstab
  • AB-MANV und GW-San (inkl. Aufbau Patientenablage)
  • Planspiel, Planbesprechung, Planübung, Geländeplanspiel
  • Dynamische Patientensimulation

Die Qualifizierung zum/zur Gruppenführer*in Rettungsdienst kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.

   

Voraussetzungen

  • Qualifikation zum/zur Rettungssanitäter*in oder Notfallsanitäter*in

Impressionen

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