Wiederholungsprüfung GFRD/ZFRD/OrgL (Termin nach Absprache)
Datum
30. Dezember 2025
Beginn
00:00
Veranstaltungsort:
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Es kann jeder Teil der Prüfung, in dem der/die Prüfungsteilnehmer*in mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet wurde, auf Antrag des/der Prüfungsteilnehmer*in einmal wiederholt werden. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem letzten Prüfungstag erfolgen. Diese muss an der Ausbildungsstätte stattfinden, an der die nicht bestandene Prüfung absolviert wurde. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass nicht bereits an einer anderen Ausbildungsstätte an einer Wiederholungsprüfung teilgenommen wurde. Eine Falschangabe ist als Täuschungsversuch zu werten. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses kann bestimmen, dass der/die Prüfungsteilnehmer*in zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden darf, wenn sie oder er an einer Wiederholung von Ausbildungsabschnitten ganz oder teilweise teilgenommen hat. Dauer und Inhalt bestimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses. Wird eine Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist die Ausbildung insgesamt zu wiederholen.
Die konkrete individuelle Terminfindung einer Wiederholungsprüfung GFRD bzw. ZFRD/OrgL muss unabhängig von dieser Online-Buchung über unser Service-Team erfolgen (telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de).