Zugführer*in und OrgL Rettungsdienst

Zugführer*in und OrgL Rettungsdienst (ZFRD / OrgL RD)

Die 120-stündige Weiterbildung zum/zur Zugführer*in und Organisatorischen Leiter*in Rettungsdienst spricht Führungskräfte mit Qualifikation Rettungs- bis Notfallsanitäter*in an, welche sich für die Thematik interessieren bzw. engagieren und als Zugführer*in bzw. Organisatorische Leiter*in Rettungsdienst vorgesehen sind und Führungsaufgaben in einem Einsatz mit einer größeren Zahl an Verletzten oder Erkrankten übernehmen müssen.

 

Die Teilnehmer*innen werden in die Lage versetzt, eine rettungsdienstliche Einheit bis zur Stärke eines Zuges eigenverantwortlich zu führen und deren Einsatz zu leiten sowie die Aufgaben nach §7 RettG NRW adäquat wahrzunehmen. Die Führungsstufe entspricht der Stufe „B“ gemäß der FwDV 100. In Nordrhein-Westfalen werden Zugführer*innen Rettungsdienst insbesondere im Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW “Sanitätsdienst und Betreuungsdienst” gefordert. Ziel der Weiterbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlich eines erweiterten Zuges – sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.

 

Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankter bestellt der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärzt*innen und ergänzend in ausreichendem Umfang Organisatorische Leiter*innen Rettungsdienst.

 

Bei diesem Lehrgang handelt es sich um eine kombinierte Weiterbildung zum/zur Zugführer*in Rettungsdienst (80 Stunden) und zum/zur Organisatorischen Leiter*in Rettungsdienst (40 Stunden).

    

 

Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang wird zudem der Grundstein gelegt, sich weiterführend zum/zur Verbandführer*in Rettungsdienst (VFRD) zu qualifizieren.

 

Aufgaben der Organisatorischen Leiter*in Rettungsdienst

  • Organisatorische Leitung des Einsatzabschnitts “Medizinische Rettung” 
  • Personalplanung und Personaleinsatz im Einsatzabschnitt “Medizinische Rettung”
  • sach- und fachgerechte Umsetzung der Anordnungen des/der Einsatzleiter*in sowie der medizinisch-taktischen Entscheidungen des/der Leitenden Notärzt*in (LNA)
  • Wahrnehmung taktischer, organisatorischer und logistischer Belange des Rettungsdienstes und der Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen
  • Aufbau und Betrieb der rettungsdienstlichen Patientenablage, Behandlungsplatz und Transportorganisation
  • Einrichtung und Betrieb der Kommunikation des Einsatzabschnittes
  • Organisation der Registrierung und Dokumentation aller Betroffenen und Maßnahmen im Einsatzabschnitt “Medizinische Rettung”
  • Verwaltung der Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser
  • Wahrnehmung von Schnittstellenaufgaben zum Betreuungsdienst und zur psychosozialen Notfallversorgung (PSNV), zur Polizei und zu Personenauskunftsstellen (soweit vom Einsatzleiter zugewiesen)
  • die Wahrnehmung der Aufgaben des/der Organisatorischen Leiter*in Rettungsdienst erfolgt im Rahmen der vorhandenen Führungsorganisation

Inhalte

  • Führungslehre gem. FwDV 100 “Führung und Leitung im Einsatz”
  • Rechtsgrundlagen
  • Rettungs-, sanitäts- und betreuungsdienstliche Einsatztaktik
  • Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW „Sanitäts- und Betreuungsdienst“
  • weitere Landeskonzepte NRW
  • Zivil- und Katastrophenschutz NRW
  • Führen mit örtlichen Führungseinheiten (Führungsstufe “B”)
  • Einsatztaktik und Aufgaben von OrgL RD und LNA
  • Einsatztaktik und Aufgaben im Einsatzabschnitt “Medizinische Rettung”
  • Gefahren der Einsatzstelle
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei und THW
  • Fahrzeugkunde
  • Taktische Zeichen
  • Lagedarstellungssystem NRW
  • Leitstelle und Krankenhaus im MANV
  • Planspiel / Planübung
  • Dynamische Patientensimulation (DPS)

Voraussetzungen

  • Qualifikation zum/zur Rettungssanitäter*in oder Notfallsanitäter*in und
  • Qualifikation zum/zur Gruppenführer*in Rettungsdienst (mit mindestens 70 Stunden) oder vergleichbare Führungsqualifikation (mit mindestens 70 Stunden) und
  • Erfahrung als aktive Führungskraft
alternativ: Eine Qualifikation zum/zur Gruppenführer*in Rettungsdienst bzw. eine vergleichbare Führungsqualifikation im Umfang von weniger als 70 Stunden kann bei Vorliegen der Qualifikation zum/zur Notfallsanitäter*in anerkannt werden.
   

Impressionen

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