Brandmeister*in

Brandmeister*in

Die Ausbildung zum/zur Brandmeister*in wird in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes (VAP1.2-Feu) und der jeweils gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften durchgeführt. Ziel dieses 24 Teilnehmenden umfassenden B1-Lehrganges ist die Befähigung, in Einsatzsituationen in der Funktion als Truppführer*in im Bereich Brandschutz und technischer Hilfe sowie als Fahrer*in eines Rettungswagens eingesetzt werden zu können. Die Ausbildung findet am Studieninstitut Westfalen-Lippe Fachbereich Medizin und Rettungswesen in Bielefeld und bei der Berufsfeuerwehr Bielefeld als Ausbildungsbehörde statt.

   

Ausbildungsverlauf

Der B1-Lehrgang dauert derzeit 18 Monate und beinhaltet unterschiedliche Ausbildungsabschnitte:

 

  • Grundlehrgang (20 Wochen, Grundtätigkeiten im Bereich Brandschutz und technischer Hilfe)
  • Rettungssanitäter*innen-Lehrgang (14 Wochen, theoretisch-praktische Ausbildung, praktische Ausbildung Krankenhaus und Lehrrettungswache, Abschlusslehrgang, staatliche Prüfung)
  • Wachenpraktikum (14 Wochen, inkl. Fahrschulausbildung (Klasse C/CE))
  • Aufbau-Lehrgang (6 Wochen, Ausbildung Motorsäge/Drehleiter/Gerätewart)
  • Wachenpraktikum (14 Wochen)
  • Vorbereitungs-Lehrgang (2 Wochen, inkl. schriftlicher Laufbahnprüfung)

Während der Wachpraktika werden die Brandmeisteranwärter*innen durch erfahrende Mitarbeiter*innen der diensthabenden Wachschicht angeleitet und begleitet. In den einzelnen Ausbildungsabschnitten werden Leistungsnachweise in schriftlicher und praktischer Form abgelegt. Das Bestehen eines Ausbildungsabschnittes ist Voraussetzung, um in den darauffolgenden Abschnitt übernommen zu werden. Der Vorbereitungsdienst mündet in die Laufbahnprüfung in schriftlicher, praktischer sowie mündlicher Form.

Lehrgangsvoraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens 3 Jahre), nach Möglichkeit in einem feuerwehrdienlichen Ausbildungsberuf (handwerklich/technischer Bereich)
  • nach amtsärztlichen Gutachten für den Feuerwehrdienst geeignet (inkl. G26.3 und G42, als Voraussetzung für die Erlangung eines LKW-Führerscheines ist zusätzlich eine G25-Untersuchung notwendig)
  • eintragsfreies Führungszeugnis
  • Führerschein Klasse B 
  • Deutsches Schwimmabzeichen in Silber
  • bestandenes Auswahlverfahren im Zuge des Einstellungsverfahrens (inkl. eines körperlichen Eignungstestes nach Vorgabe des Deutschen Städtetages bzw. der AGBF)

Ausbildungsvertrag (Einstellungsbehörde)

Das Studieninstitut Westfalen-Lippe Fachbereich Medizin und Rettungswesen bildet in Verbindung mit der Berufsfeuerwehr Bielefeld überregional Feuerwehrkräfte im Rahmen des B1-Lehrganges aus.

Einstellungsbehörde („Arbeitgeber“) ist also die jeweilige Kommune, welche der/die Brandmeisteranwärter*in als Beamt*in auf Widerruf beschäftigt und zur Ausbildungsbehörde (Berufsfeuerwehr Bielefeld) für die Zeit der Ausbildung abkommandiert. Bewerber*innen reichen somit eine Bewerbung bitte direkt bei der gewünschten Kommune (Stadt Bielefeld, Stadt Herford, Stadt …) und nicht beim Studieninstitut Westfalen-Lippe oder der Berufsfeuerwehr Bielefeld ein.

Online-Buchung

Nachfolgend sind alle aktuell verfügbaren Veranstaltungen aufgelistet. Sollte keine Veranstaltung angezeigt werden gibt es aktuell leider kein entsprechendes Angebot. Sofern freie Plätze verfügbar sind können diese über das Online-Buchungssystem gebucht werden. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen kann der Eintrag in eine Warteliste erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail (rdschule@stiwl.de) oder Telefon (0521/557416-0) an unser Service-Team.