Leitstellensanitäter*in

Leitstellensanitäter*in

In der Leitstelle mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen müssen hierfür über eine geeignete Qualifikation verfügen. In Nordrhein-Westfalen ist gemäß §28 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 die ständig besetzte Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen.

Anfang Februar 2021 hat am Studieninstitut Westfalen-Lippe Fachbereich Medizin und Rettungswesen der allererste Lehrgang „Leitstellensanitäter*in“ in NRW begonnen. Dabei handelt es sich gemäß Erlass um eine Qualifikation für mit der Lenkung rettungs­dienstlicher Einsätze beauftragte Personen in der Leitstelle in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Leitstellen aus ganz Nordrhein-Westfalen sind damit in ihre insgesamt 12-monatige Weiterbildung gestartet. Neben der aktuell laufenden Basisausbildung (Stufe I) mit insgesamt 16 Modulen, die mit einer mündlichen Prüfung abschließt, folgt eine berufsbegleitende Vertiefung inkl. berufsbegleitender Betreuung (Stufe II). Während dieser Vertiefung sind weitere insgesamt drei Blöcke mit 12 Modulen Unterricht zu absolvieren. Am Ende der Qualifizierung steht schließlich eine Abschluss­prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde. Dabei handelt es sich um eine praktische Arbeitsprobe inkl. Abschlussgespräch. Im Abschlussgespräch ist zudem auch die fachpraktische Vertiefungsphase zu reflektieren.

    

Das Team des Studieninstitutes Westfalen-Lippe freut sich, dieses Lehrgangsformat basierend auf dem Rahmen­curriculum aus dem Erlass des Landes NRW anbieten zu können. Das Anforderungsprofil an das Leitstellenpersonal hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Die rettungsdienstlichen Einsatzzahlen steigen kontinuierlich. Nicht-lebensbedrohliche Krankheitsbilder nehmen zu, die sich vielschichtig darstellen und eine differenzierte Bearbeitung in der Leitstelle erforderlich machen, um das jeweils geeignete Einsatzmittel auswählen und entsenden, bzw. darauf verweisen zu können. Durch Veränderungen in der ambulanten und klinischen Versorgung nehmen Sekundär­transporte zu.

 

Die Leitstellen entwickeln sich im Kontext der sektorenübergreifenden Betrachtung der Notfallversorgung zunehmend zu wesentlichen Schnittstellen, an denen Patientinnen und Patienten in die für sie passenden Versorgungswege geleitet werden müssen (bspw. Kooperation zwischen 116 117 und 112). Dies stellt hohe Anforderungen an das Leitstellenpersonal, welche sich zukünftig noch weiter ausdifferenzieren werden. Die erfolgreiche Bewältigung der rettungsdienstlichen Leitstellenaufgaben setzt hierbei unter anderem ein fundiertes und möglichst breit gefasstes medizinisches Wissen und Anwendungsverständnis nach den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik voraus. 

Option: Aufbauausbildung für Leitstellensanitäter*innen zum/zur Leitstellendisponent*in

Aufgrund der großen Schnittmenge an Kompetenzen und Inhalten des leitstellenspezifischen Teils des Lehrganges “Leitstellensanitäter*in” und des Lehrganges “Leitstellendisponent*in” (Curriculum gemäß den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Validierung und Überarbeitung der Leitstellenausbildung im Land NRW) ist es uns möglich, eine einwöchige Aufbauausbildung für angehende Leitstellensanitäter*innen anzubieten. Teilnehmende unserer Lehrgänge “Leitstellensanitäter*in” können nach erfolgreich absolvierter Basisausbildung (Stufe I)  durch erneutes erfolgreiches Absolvieren der zusätzlichen Woche die Qualifikation zum/zur Leitstellendisponent*in erwerben. Im Rahmen dieser fünftägigen Woche werden die fehlenden Kompetenzen und Inhalte im Umfang von 42 Unterrichtseinheiten (UE) geschult sowie die schriftliche und praktische Prüfung “Leitstellendisponent*in” durchgeführt. Durch die Anrechnung der Kompetenzen und Inhalte entsteht den entsendenden Dienststellen sowie Mitarbeiter*innen eine zweiwöchige Zeitersparnis.

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