Wiederholungsprüfung Leitstellensanitäter*in (Termin nach Absprache)

Datum

01. Januar 2099

Beginn

00:00

Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen

Gemäß Erlass “Qualifikation für mit der Lenkung rettungs­dienstlicher Einsätze beauftragte Personen in der Leitstelle in Nordrhein-Westfalen (NRW)” kann jeder Teil der Prüfung, in dem der/die Prüfungsteilnehmer*in nicht bestanden hat, auf Antrag des/der Prüfungsteilnehmer*in einmal wiederholt werden. Dies betrifft die schriftlichen Modulprüfungen, die mündliche Prüfung der Basisausbildung und die Abschlussprüfung. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem letzten Prüfungstag erfolgen. Diese muss an der Ausbildungsstätte stattfinden, an der die nicht bestandene Prüfung absolviert wurde. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass nicht bereits an einer anderen Ausbildungsstätte an einer Wiederholungsprüfung teilgenommen wurde. Eine Falschangabe ist als Täuschungsversuch zu werten. Wird eine Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist die Ausbildung insgesamt zu wiederholen.

Die konkrete individuelle Terminfindung einer Wiederholungsprüfung für Leitstellensanitäter*innen muss unabhängig von dieser Online-Buchung über unser Service-Team erfolgen (telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de). Das Datum “01.01.2099” in der Buchung ist nur ein fiktives Platzhalterdatum.

 

Veranstaltung / Lehrgang Anzahl Plätze Entgelt
Wdh.-Prüfung mündliche Prüfung Basisausbildung
300,00 
Wdh.-Prüfung Abschlussprüfung
300,00 
Wdh. Ausbildungstag (zur Auflagenerfüllung)
75,00 
Menge: Gesamt

Event Tage

Entgelt

Die Rechnung für die Wiederholungsprüfung erfolgt mit der Wiederholungsprüfung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt der Wiederholungsprüfung inbegriffen sind die Prüfungsbeantragung, die Gebühren für die Wiederholungsprüfung, die Erstellung des Zeugnisses durch die zuständige Behörde und eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate.

Voraussetzung und Zulassung zur Wiederholungsprüfung

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem letzten Prüfungstag erfolgen. Diese muss an der Ausbildungsstätte stattfinden, an der die nicht bestandene Prüfung absolviert wurde. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass nicht bereits an einer anderen Ausbildungsstätte an einer Wiederholungsprüfung teilgenommen wurde.

Meldestichtag / Stornierungshinweise / Erstattungsregelungen

Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.

weitere Fragen

Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.

  • Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
  • Remterweg 45
  • Bielefeld
  • 33617

Datum / Uhrzeit

  • 01. Januar 2099 00:00   -   00:00
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