Meldestichtag / Stornierungshinweise / Erstattungsregelungen

Meldestichtag / Stornierungshinweise / Erstattungsregelungen

Am Meldestichtag entscheiden wir auf Grundlage der bis dahin eingegangenen Anmeldungen, ob ein Lehrgang bzw. eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Dieser Meldestichtag ist im Regelfall immer vier Wochen (28 Tage) vor Lehrgangs- bzw. Veranstaltungsbeginn. Bei einigen Lehrgängen bzw. Veranstaltungen liegt dieser 12 Wochen (oder mehr) vor Lehrgangs- bzw. Veranstaltungsbeginn (z.B. bei Veranstaltungen im Bereich Leitstelle) und ist dann mit Datum angegeben. Ist kein Datum angegeben, ist der Meldestichtag vier Wochen vor Lehrgangs- bzw. Veranstaltungsbeginn.


Melden Sie sich daher bitte rechtzeitig an, wenn Sie interessiert sind. Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir den Lehrgang bzw. die Veranstaltung durchführen. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch freie Plätze verfügbar sind.


Während des Anmeldezeitraumes bis zum Meldestichtag ist jederzeit eine kostenfreie Abmeldung (Stornierung) bzw. Ummeldung möglich. Das Entgelt wird nicht fällig.

 

Während des Anmeldezeitraumes nach dem Meldestichtag ist keine kostenfreie Abmeldung (Stornierung) bzw. Ummeldung mehr möglich. Das Entgelt wird in voller Höhe fällig. Dies gilt auch für den Fall, dass etwaige Nachweise und Unterlagen nicht fristgerecht bei uns eingehen oder aufgrund von Krankheit und eine Teilnahme infolgedessen nicht möglich ist. Es gilt folgende Ausnahme: Sollte bei einem ausgebuchten vollen Lehrgang (bzw. Veranstaltung) zum Zeitpunkt der Ab- bzw. Ummeldung ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt oder der Platz mit einem Nachrücker einer Warteliste besetzt werden können, wird das Entgelt nicht fällig.

 

Wird ein Lehrgang bzw. eine Veranstaltung durch das Studieninstitut Westfalen-Lippe abgesagt, wird das Entgelt nicht fällig.

 

Hat ein Lehrgang bzw. eine Veranstaltung bereits begonnen, wird das Entgelt in voller Höhe fällig. Für die dreijährige NotSan-Ausbildung gelten abweichende Regelungen.


Bei Rettinaren und Online-Fortbildungen gilt das Übermitteln der Zugangsdaten als Beginn der Veranstaltung.