RD-Fortbildung

RD-Fortbildung (RDF)

Die berufliche Fortbildung im Rettungswesen ist ein zentraler Bestandteil der fachlichen Expertise der Rettungskräfte. Sie bedarf daher stimmiger Konzepte. Durch enge Orientierung an den beruflichen Tätigkeitsfeldern soll die Handlungskompetenz der Teilnehmer*innen gestärkt, das lebenslange Lernen gefördert und das notwendige Rüstzeug sowie die notwendige Sicherheit für die Durchführung der Maßnahmen mit dem Ziel einer bestmöglichen Patientenversorgung vermittelt werden. Fächerangelegte Strukturen werden dabei durch Handlungsfelder und Lernsituationen abgelöst.

 

Es gilt hohe Maßstäbe an die Fortbildungsbedingungen zu setzen und neben der Fachkompetenz auch die Sozial- und die Selbstkompetenz zu stärken. Der Einsatz abwechslungsreicher Lehr- und Sozialformen soll hierbei in Verbindung mit einer kompetenzorientierten Reflexion eine hohe Lernpartnermotivation und einen Transfer in die berufliche Praxis unterstützen. Das Ziel der beruflichen Fortbildung gemäß Erlass “Fortbildung des in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Rettungsfachpersonals” des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vom 01. Januar 2022 ist es, das Fachwissen und die berufliche Handlungsfähigkeit auf der Höhe des hinsichtlich Wissenschaft und Technik anerkannten Standards zu halten und an aktuelle Bedingungen anzupassen. Bei der Fortbildung nach §5 Absatz 4 Satz 1 RettG NRW handelt es sich daher um Erhaltungsfortbildungen gegen den Verlust von Wissen und um Anpassungsfortbildungen zur Vorbereitung auf veränderte Anforderungen im beruflichen Umfeld.

 

Vorgeschriebene regelmäßig wiederkehrende Pflichtunterweisungen durch den Arbeitgeber zum Arbeitsschutz (z.B. Belehrung zu §§ 35 und 38 StVO) oder Maßnahmen zu mehr Arbeitssicherheit (z.B. Fahrsicherheitstraining), Einweisungen in Medizingeräte oder Inhalte ohne einen rettungsdienstlichen Schwerpunkt können nicht Bestandteil der Fortbildung nach §5 Absatz 4 RettG NRW sein. Die Träger des Rettungsdienstes, die Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst und die staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen tragen gemeinsam die Verantwortung für eine zielgerichtete Fortbildung nach diesen Angaben.

 

Wir bieten diverse individuell auf die Bedürfnisse des Kunden oder Träger des Rettungsdienstes zugeschnittene 30-stündige Rettungsdienstfortbildungen als Block, in Wochenendform oder als Abend- sowie Tagesveranstaltungen an. Bei Interesse an einer auf den jeweiligen Rettungsdienstbereich angepassten Rettungsdienstfortbildung bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail (rdschule@stiwl.de) oder Telefon (0521/557416-0) mit unserem Service-Team!

 

Darüber hinaus bieten wir verschiedene weitere öffentlich buchbare Rettungsdienstfortbildungen an. Alle Rettungsdienstfortbildungen können auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.

 

Anerkennung von RD-Fortbildungen durch ÄLRD

Aufgrund der besonderen Bedeutung für das Qualitätsmanagement des Rettungsdienstes ist die

Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) in die Planung, Durchführung und Überwachung der

Fortbildung nach Erlass im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW verantwortlich einzubinden.

 

Die nachfolgende Checkliste soll der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) unter Berücksichtigung des Erlasses dabei helfen zu entscheiden, ob Fortbildungen die nicht auf kommunaler Ebene absolviert wurden anerkannt werden können oder nicht. Sind alle Aspekte bzw. Voraussetzungen der Checkliste erfüllt, kann die Fortbildung im Sinne des Erlasses anerkannt werden. Die Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) kann jedoch dennoch festlegen, dass die Fortbildungsstunden und/oder der Leistungsnachweis vollständig oder anteilig auf kommunaler Ebene nach kommunalem Konzept durchgeführt werden müssen.

 

Checkliste “Anerkennung von RDF durch ÄLRD”

      

 

Online-Buchung

Nachfolgend sind alle aktuell verfügbaren Veranstaltungen aufgelistet. Sollte keine Veranstaltung angezeigt werden gibt es aktuell leider kein entsprechendes Angebot. Sofern freie Plätze verfügbar sind können diese über das Online-Buchungssystem gebucht werden. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen kann der Eintrag in eine Warteliste erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail (rdschule@stiwl.de) oder Telefon (0521/557416-0) an unser Service-Team.