Leitstellensanitäter*in (LS 02/2025)
Datum
25. August 2025
Beginn
08:00
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
In der Leitstelle mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen müssen hierfür über eine geeignete Qualifikation verfügen. In Nordrhein-Westfalen ist gemäß §28 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 die ständig besetzte Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen.
Das Anforderungsprofil an das Leitstellenpersonal hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Die rettungsdienstlichen Einsatzzahlen steigen kontinuierlich. Nicht-lebensbedrohliche Krankheitsbilder nehmen zu, die sich vielschichtig darstellen und eine differenzierte Bearbeitung in der Leitstelle erforderlich machen, um das jeweils geeignete Einsatzmittel auswählen und entsenden bzw. darauf verweisen zu können. Durch Veränderungen in der ambulanten und klinischen Versorgung nehmen Sekundärtransporte zu. Die Leitstellen entwickeln sich im Kontext der sektoren-übergreifenden Betrachtung der Notfallversorgung zunehmend zu wesentlichen Schnittstellen, an denen Patientinnen und Patienten in die für sie passenden Versorgungswege geleitet werden müssen (bspw. Kooperation zwischen 116 117 und 112). Dies stellt hohe Anforderungen an das Leitstellenpersonal, welche sich zukünftig noch weiter ausdifferenzieren werden. Die erfolgreiche Bewältigung der rettungsdienstlichen Leitstellenaufgaben setzt hierbei unter anderem ein fundiertes und möglichst breit gefasstes medizinisches Wissen und Anwendungsverständnis nach den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik voraus.
Bei diesem Lehrgang handelt es sich gemäß Erlass um eine Qualifikation für mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen in der Leitstelle in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Gesamtausbildung läuft über mindestens 12 Monate.
Datum / Uhrzeit:
Basisausbildung: 25.08 – 30.09.2025
Mündliche Prüfung: 01.-02.10.2025
Option (siehe unten): 06.10 – 10.10.2025
Block 1: 07.01.-09.01.2026
Block 2: 20.04.-22.04.2026
Block 3: 17.08.-20.08.2026
Abschlussprüfung: 21.-22.08.2026
Die jeweils dazwischen liegenden Zeiträume dienen der berufsbegleitenden Vertiefung vor Ort in der Leitstelle.
Dauer: 12 Monate
interne Bezeichnung: LS 02/2025
Meldestichtag: 25.07.2025
Veranstaltung geeignet als:
Fortbildung Rettungsdienst:
Fortbildung Praxisanleitung:
Fortbildung Führungskräfte:
Fortbildung Leitstelle:
Option: Aufbauausbildung für Leitstellensanitäter*innen zum/zur Leitstellendisponent*in (LSTA 02/2025)
Aufgrund der großen Schnittmenge an Kompetenzen und Inhalten des leitstellenspezifischen Teils des Lehrganges “Leitstellensanitäter*in” und des Lehrganges “Leitstellendisponent*in” (Curriculum gemäß den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Validierung und Überarbeitung der Leitstellenausbildung im Land NRW) ist es uns möglich, eine einwöchige Aufbauausbildung für angehende Leitstellensanitäter*innen anzubieten. Teilnehmende unserer Lehrgänge “Leitstellensanitäter*in” können nach erfolgreich absolvierter Basisausbildung (Stufe I) durch erneutes erfolgreiches Absolvieren der zusätzlichen Woche die Qualifikation zum/zur Leitstellendisponent*in erwerben. Im Rahmen dieser fünftägigen Woche werden die fehlenden Kompetenzen und Inhalte im Umfang von 42 Unterrichtseinheiten (UE) geschult sowie die schriftliche und praktische Prüfung “Leitstellendisponent*in” durchgeführt. Durch die Anrechnung der Kompetenzen und Inhalte entsteht den entsendenden Dienststellen sowie Mitarbeiter*innen eine zweiwöchige Zeitersparnis. Konkret beinhaltet die Aufbauausbildung die folgenden fünf Ausbildungstage:
- ABCDE des Notrufs – Modul 1
- ABCDE des Notrufs – Modul 2
- Kommunikationstraining im Notrufdialog
- Medical Englisch (für Leitstelle)
- Schriftliche und praktische Prüfung
Falls diese zusätzliche Woche ebenfalls gewünscht ist, bitte bei der Buchung unter den optionalen Bestandteilen „LSTA 02/2025“ zusätzlich auswählen.
Event Tage
Die Veranstaltung kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.
Qualifikation als Rettungssanitäter*in (auf solidem Niveau) und Tätigkeit in einer Leitstelle
Die Rechnung für den Lehrgang bzw. die Veranstaltung erfolgt zu Veranstaltungsbeginn. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Bestandteil der Kosten sind die Basisausbildung (inkl. aller Module) und alle drei Unterrichtsblöcke (inkl. aller Module) in der Vertiefungsphase sowie alle Prüfungen, das begleitende Unterrichtsmaterial (inkl. Buch), Zugang zur E-Learning-Plattform (StiWL-Moodle) und ggf. notwendiger Zoom-Zugang für die Teilnehmer*innen. Zudem sind das Mittagessen sowie eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate enthalten. Weiter stellen wir den praxisanleitenden Personen in den Leitstellen ebenfalls über Moodle das "Ausbildungsnachweisheft" für die Teilnehmer*innen und weiterführendes Material zur Verfügung.
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.