Wiederholungsprüfung NotSan (Termin nach Absprache)

Datum

01. Januar 2099

Beginn

00:00

Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen

Gemäß § 9 Absatz 3 NotSan-APrV (bzw. § 10 NotSan-APrV im Falle einer Ergänzungsprüfung) kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung einmal wiederholt werden, wenn der Prüfling die Note “mangelhaft” oder “ungenügend” erhalten hat. Gemäß § 9 Absatz 4 NotSan-APrV gilt: Hat der Prüfling die schriftliche Aufsichtsarbeit nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 NotSan-APrV, ein Fallbeispiel des praktischen Teils der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer zusätzlichen Ausbildung teilgenommen hat. Dauer und Inhalt der zusätzlichen Ausbildung bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Die zusätzliche Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die in § 17 Absatz 2 NotSanG festgelegte Dauer von einem Jahr nicht überschreiten; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen. Der Prüfling hat seinem Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung einen Nachweis über die zusätzliche Ausbildung beizufügen.

Die konkrete individuelle Terminfindung einer Wiederholungsprüfung und die Abwicklung der zusätzlichen Ausbildung muss unabhängig von dieser Buchung über unser Service-Team erfolgen (telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de). Das Datum “01.01.2099” in der Buchung ist nur ein fiktives Platzhalterdatum.

 

Veranstaltung / Lehrgang Anzahl Plätze Entgelt
Wdh.-Prüfung NotSan schriftlich
600,00 
Wdh.-Prüfung NotSan praktisch
600,00 
Wdh.-Prüfung NotSan mündlich
600,00 
Wdh. Ausbildungstag (zur Auflagenerfüllung)
75,00 
Menge: Gesamt

Event Tage

Voraussetzungen zur Wiederholungsprüfung

Gemäß § 9 Absatz 3 NotSan-APrV (bzw. § 10 NotSan-APrV im Falle einer Ergänzungsprüfung) kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung einmal wiederholt werden, wenn der Prüfling die Note "mangelhaft" oder "ungenügend" erhalten hat. Gemäß § 9 Absatz 4 NotSan-APrV gilt: Hat der Prüfling die schriftliche Aufsichtsarbeit nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 NotSan-APrV, ein Fallbeispiel des praktischen Teils der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer zusätzlichen Ausbildung teilgenommen hat. Dauer und Inhalt der zusätzlichen Ausbildung bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Die zusätzliche Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die in § 17 Absatz 2 NotSanG festgelegte Dauer von einem Jahr nicht überschreiten; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen. Der Prüfling hat seinem Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung einen Nachweis über die zusätzliche Ausbildung beizufügen.

Entgelt

Die Rechnung für den Lehrgang bzw. die Veranstaltung erfolgt zu Veranstaltungsbeginn. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist.

Meldestichtag

Am Meldestichtag entscheiden wir auf Grundlage der eingegangenen Anmeldungen, ob ein Lehrgang bzw. eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Dieser Meldestichtag ist immer vier Wochen (28 Tage) vor Lehrgangs- bzw. Veranstaltungsbeginn. Melden Sie sich daher bitte rechtzeitig an, wenn Sie interessiert sind. Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir den Lehrgang bzw. die Veranstaltung durchführen. Bis zum Meldestichtag ist eine kostenfreie Abmeldung möglich. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch freie Plätze verfügbar sind. Wenn Sie sich nach dem Meldestichtag - ohne unser Verschulden - von einem Lehrgang bzw. einer Veranstaltung wieder abmelden, wird das Entgelt zu 100% fällig.

weitere Fragen

Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.

  • Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
  • Remterweg 45
  • Bielefeld
  • 33617

Datum / Uhrzeit

  • 01. Januar 2099 00:00   -   00:00
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