Praxisanleiter*in Rettungsdienst
“Du denkst, Pädagogik und Didaktik sind nur für Lehrkräfte und Schulbücher relevant? Denk nochmal! In der NotSan-Ausbildung geht es am Ende des Tages um Leben und Tod, daher ist es unerlässlich, dass du die besten Methoden und Techniken kennst, die auf die Realität vorbereiten. Grundlage dafür ist die Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse der Lehr- und Lernpsychologie, denn als Praxisanleiter*in ohne adäquate Didaktik bist du wie ein Arzt ohne Stethoskop – taub für die Bedürfnisse deiner Auszubildenden!“
Mit der Einführung der NotSan-Ausbildung hat sich eine wesentliche Änderung im Aufgabenbereich der Praxisanleiter*innen gegenüber ehemaligen Lehrrettungsassistent*innen ergeben: Die praktische Ausbildung findet zwar nach wie vor schwerpunktmäßig auf der Rettungswache statt, diese muss jedoch regelmäßig über drei Jahre begleitet und in Absprache mit der Rettungsdienstschule passend zu jedem Schulblock durchgeführt werden. Es reicht also schon lange nicht mehr, als Ausbilder*in mit reiner Fachkompetenz zu glänzen und jede Frage beantworten zu können.
Gemäß NotSan-APrV müssen die Auszubildenden durch die Praxisanleiter*innen schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben herangeführt und der theoretische sowie praktische Schulunterricht in die Berufspraxis übertragen werden. Dies erledigt sich keinesfalls von selbst, sodass sich der Handlungsbereich der Praxisanleiter*innen merklich erweitert hat. Neben Ausbilden, Anleiten, Trainieren und Üben müssen die Ausbilder*innen von heute Ausbildungspläne erstellen, Auszubildende betreuen und beraten, Wach- und Schulunterrichte durchführen, dabei Grundlagen der Pädagogik und Didaktik beherrschen und ihre Selbstreflektions- sowie Kommunikationsfähigkeit beweisen, um am Ende der Ausbildung die eigenen Auszubildenden möglichst objektiv und am besten unvoreingenommen zu beurteilen, zu bewerten und zu prüfen. Doch keine Angst – Praxisanleiter*innen müssen dabei nicht immer alles wissen. Vielmehr geht es darum, fachliche Zusammenhänge verstanden zu haben, erfahrungsbasiert Sicherheit zu vermitteln und das Lernen zu gestalten, zu steuern und zu begleiten!
Zulassungsvoraussetzungen
- abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in
- Berufserfahrung als Notfallsanitäter*in (zur Ausübung der PAL-Tätigkeit ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung notwendig)
Inhalte der modularisierten Weiterbildung
Die modularisierte Weiterbildung umfasst ab 01.01.2024 insgesamt mindestens 300 Unterrichtseinheiten (UE).
Basismodul “Berufliches Selbstverständnis” (Kennnummer: B1; 56 UE)
- Schlüsselkompetenzen (Kommunikations-, Kompetenz- und Konfliktmanagement)
- Rechtsgrundlagen für Praxisanleiter*innen (NotSanG, NotSan-APrV, Ausführungsbestimmungen, diverse Erlasse, kommunale Vorschriften u.a.)
- strukturell-fachliche Rahmenbedingungen (System- und Qualitätsmanagement, Leitlinienrecherche u.a.)
Spezialisierungsmodul 1 “Praxisanleiter*in auf der Rettungswache” (Kennnummer: S1; 80 UE)
- Ansprechpartner*in auf der Rettungswache (Förderung von Berufs- und Sozialkompetenz, Einführungs- und Zwischengespräche, Einsatznachbesprechungen u.a.)
- Anleitungs- und Instruktionsverfahren (Flipchart- und PowerPoint-Kurs, Skilltraining, Fallbeispiele, Simulationstechnik, Feedbackmethoden u.a.)
Spezialisierungsmodul 2 “Praxisanleiter*in als Bindeglied zwischen Schule und Rettungswache” (Kennnummer: S2; 56 UE)
- Zusammenarbeit mit der Schule (Lernplattformen, Unterrichtsformate, E-Learning, Blended Learning, Perspektivaustausch Krankenhaus/Rettungswache/Schule, Praxisbegleitung, Zwischen- und Leistungsbeurteilungen, Arbeitszeugnisse u.a.)
- Resilienz und Beratung von Lernenden (Stress- und Belastungsmanagement, PSU/PSNV, Beratungsmethoden, Lernberatung, Lernprozessbegleitung u.a.)
Spezialisierungsmodul 3 “Praxisanleiter*in in der Lehre” (Kennnummer: S3; 56 UE)
- Lehr-/Lernprozesse gestalten (handlungsorientierte Pädagogik, Methodik und Didaktik, Gestaltung von Lernzielen, Lernsituationen und Unterrichtsverlaufsplänen, Unterrichtspraxis u.a.)
Spezialisierungsmodul 4 “Praxisanleiter*in in der Prüfung” (Kennnummer: S4; 24 UE)
- Beurteilen und Bewerten (Grundlagen Prüfungsrecht, Ablauf der staatlichen Prüfung gemäß NotSan-APrV, Notenfindung, Gütekriterien, Prüfungstraining u.a.)
Prüfungsmodul “Abschlussprüfung” (Kennnummer: P1; 28 UE)
- schriftliche Abschlussprüfung
- praktische Abschlussprüfung und mündliches Kolloquium
Kosten
Die durch die Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter*in an Lehrrettungswachen entstehenden Lehrgangskosten sowie der durch die Teilnahme an Vollzeitlehrgängen entstehende wirtschaftliche Ausfall im Einsatzdienst sind Kosten des Rettungsdienstes. Dies gilt gleichermaßen für den durch die Weiterbildungstätigkeit entstehenden tatsächlichen wirtschaftlichen Ausfall.
Online-Buchung
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