Zugführer*in und OrgL Rettungsdienst (ZFOrgL 01/2025)
Datum
03. November 2025
Beginn
08:30
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die 120-stündige Weiterbildung zum/zur Zugführer*in und OrgL Rettungsdienst spricht Führungskräfte mit Qualifikation vom Rettungs- bis zum/zur Notfallsanitäter*in an, welche sich für die Thematik interessieren bzw. engagieren und als Zugführer*in bzw. Organisatorische Leiter*in Rettungsdienst vorgesehen sind und Führungsaufgaben in einem Einsatz mit einer größeren Zahl an Verletzten oder Erkrankten übernehmen müssen.
Die Teilnehmer*innen werden in die Lage versetzt, eine rettungsdienstliche Einheit bis zur Stärke eines Zuges eigenverantwortlich zu führen und deren Einsatz zu leiten sowie die Aufgaben nach §7 RettG NRW adäquat wahrzunehmen. Die Führungsstufe entspricht der Stufe „B“ gemäß der FwDV 100. In Nordrhein-Westfalen werden Zugführer*innen insbesondere im Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW “Sanitätsdienst und Betreuungsdienst” gefordert. Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankter bestellt der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärzt*innen und ergänzend in ausreichendem Umfang Organisatorische Leiter*innen Rettungsdienst. Ziel der Weiterbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlich eines erweiterten Zuges – sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.
Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang wird zudem der Grundstein gelegt, sich weiterführend zum/zur Verbandführer*in Rettungsdienst (VF RD) zu qualifizieren.
Datum / Uhrzeit: 03.11 – 20.11.2025 (jeweils 08:30 – 16:30 Uhr)
Dauer: 120,0 Zeitstunden
interne Bezeichnung: ZFOrgL 01/2025
Veranstaltung geeignet als
Fortbildung Rettungsdienst:
Fortbildung Praxisanleitung:
Fortbildung Führungskräfte:
Fortbildung Leitstelle:
Event Tage
Die Veranstaltung kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.
Qualifikation zum/zur Rettungssanitäter*in oder Notfallsanitäter*in und
Qualifikation zum/zur Gruppenführer*in Rettungsdienst (mit mindestens 70 Stunden) oder vergleichbare Führungsqualifikation (mit mindestens 70 Stunden) und
Erfahrung als aktive Führungskraft
alternativ: Eine Qualifikation zum/zur Gruppenführer*in Rettungsdienst bzw. eine vergleichbare Führungsqualifikation im Umfang von weniger als 70 Stunden kann bei Vorliegen der Qualifikation zum/zur Notfallsanitäter*in anerkannt werden.
Die Rechnung für den Lehrgang bzw. die Veranstaltung erfolgt zu Veranstaltungsbeginn. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, Zugang zur E-Learning-Plattform "StiWL-Moodle", alle Prüfungsgebühren, das Mittagessen sowie eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate.
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.