Wiederholungsprüfung RH/RS (Termin nach Absprache)

Datum

01. Januar 2099

Beginn

00:00

Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen

Gemäß §11 Absatz 2 und 3 RettAPrVO NRW kann jeder Teil der Prüfung, in dem der/die Prüfungsteilnehmer*in mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet wurde, auf Antrag des/der Prüfungsteilnehmer*in einmal wiederholt werden. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem letzten Prüfungstag erfolgen. Diese muss an der Ausbildungsstätte stattfinden, an der die nicht bestandene Prüfung absolviert wurde. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass nicht bereits an einer anderen Ausbildungsstätte an einer Wiederholungsprüfung teilgenommen wurde. Eine Falschangabe ist als Täuschungsversuch zu werten. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses kann bestimmen, dass der/die Prüfungsteilnehmer*in zur Wiederholungsprüfung für Rettungssanitäter*innen nur zugelassen werden darf, wenn sie oder er an einer Wiederholung von Ausbildungsabschnitten ganz oder teilweise teilgenommen hat. Dauer und Inhalt bestimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses. Wird eine Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist die Ausbildung insgesamt zu wiederholen.

Die konkrete individuelle Terminfindung einer Wiederholungsprüfung RH/RS muss unabhängig von dieser Online-Buchung über unser Service-Team erfolgen (telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de). Das Datum “01.01.2099” in der Buchung ist nur ein fiktives Platzhalterdatum.

 

Veranstaltung / Lehrgang Anzahl Plätze Entgelt
Wdh.-Prüfung Fachlehrgang
100,00 
Wdh.-Prüfung RH schriftlich
150,00 
Wdh.-Prüfung RH praktisch
150,00 
Wdh.-Prüfung RS schriftlich
200,00 
Wdh.-Prüfung RS praktisch (Fallbeispiel Reanimation)
200,00 
Wdh.-Prüfung RS praktisch (Fallbeispiel Notfallrettung)
200,00 
Wdh. Ausbildungstag (zur Auflagenerfüllung)
75,00 
Menge: Gesamt

Event Tage

Entgelt

Die Rechnung für die Wiederholungsprüfung erfolgt mit der Wiederholungsprüfung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt der Wiederholungsprüfung inbegriffen sind die Prüfungsbeantragung, die Gebühren für die Wiederholungsprüfung, die Erstellung des Zeugnisses durch die zuständige Behörde und eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate.

Voraussetzung und Zulassung zur Wiederholungsprüfung

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem letzten Prüfungstag erfolgen. Diese muss an der Ausbildungsstätte stattfinden, an der die nicht bestandene Prüfung absolviert wurde. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass nicht bereits an einer anderen Ausbildungsstätte an einer Wiederholungsprüfung teilgenommen wurde.

Meldestichtag / Stornierungshinweise / Erstattungsregelungen

Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.

weitere Fragen

Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.

  • Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
  • Remterweg 45
  • Bielefeld
  • 33617

Datum / Uhrzeit

  • 01. Januar 2099 00:00   -   00:00
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