Lehrgangsentgelt
Die jeweiligen Kosten sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Alle weiteren Details siehe unter www.traumamanagement.net.
Lehrgangsvoraussetzungen
Die Teilnahme am Kurs TraumaManagement® premium erfordert mindestens die Qualifikation zum/zur Rettungsassistent*in oder Notärztin/Notarzt. Mindestqualifikation für die Teilnahme am Kurs TraumaManagement® compact ist eine 60 Stunden umfassende Ausbildung für den Sanitätsdienst einer Hilfsorganisation, die nicht länger als ein Jahr zurückliegt oder eine Qualifikation zum/zur Rettungshelfer*in. Die Qualifikationsnachweise müssen zu Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden. Vor der Zulassung zum Kurs TraumaManagement® premium steht ein Eingangstest, der im internen, geschützten Bereich der Internetseite www.traumamanagement.net online bearbeitet wird. Die Zugangsdaten für den geschützten Bereich erhalten die Teilnehmer*innen mit der Anmeldebestätigung nach Zahlungseingang. Erst wenn der/die Teilnehmende das für den gewünschten Kurs erforderliche Basiswissen nachgewiesen hat wird die Zulassung zum ausgewählten Lehrgangstermin abschließend erteilt. Sollte ein Teilnehmender bei der ersten Bearbeitung nicht erfolgreich abschließen, kann er/sie den Eingangstest noch zwei Mal wiederholen. Insgesamt hat der/die Teilnehmende damit drei Versuche zum erfolgreichen Abschluss des Eingangstestes. Besteht der/die Teilnehmende den Eingangstest endgültig nicht, ist die erneute Anmeldung frühestens nach Ablauf eines Jahres wieder möglich. Bei dreimaligem Nichtbestehen des Eingangstestes wird dem/der Teilnehmenden gekündigt und er/sie erhält den Kursbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 95,- Euro zurück. Hiermit erlischt auch der Zugang zum geschützten Bereich der Internetseite. Nach einem Jahr hat der/die Teilnehmende die Möglichkeit der erneuten Anmeldung und Teilnahme. Der Eingangstest muss spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn bestanden sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Zulassung zum Wunschtermin nicht mehr möglich und der/die Teilnehmende bekommt einen Folgetermin angeboten. Ein besonderes Recht zum Rücktritt oder Kündigung des geschlossenen Vertrags über den Veranstaltungsbesuch entsteht dadurch nicht.
Rücktritt und Kündigung
Der/die Teilnehmende kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, vor Erhalt oder spätestens am Tag des Erhalts der Zugangsdaten zum geschützten Internetbereich TraumaManagement® vom Vertrag zurücktreten. Geschieht dies bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn und ohne Nutzung des internen Internetbereiches, so wird der bereits gezahlte Kursbeitrag vollständig zurück überwiesen. Liegt bereits eine Nutzung des internen Internetbereiches vor oder ist diese Frist unterschritten, wird der Kursbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 95,- Euro erstattet. Wenn ein Teilnehmender ohne Begründung nicht zum Veranstaltungstermin erscheint oder während der Veranstaltung vorzeitig abreist, besteht kein Anspruch auf finanzielle Erstattung. Als Kündigungsgrund des Vertrages werden Gründe akzeptiert, die der/die Teilnehmende nicht selbst verschuldet hat, etwa unvorhersehbare, langfristige Dienstverpflichtungen, längere Erkrankung oder Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis im Rettungsdienst. Kündigen kann ein Teilnehmender auch, wenn er/sie vor oder nach dem ersten Versuch des Eingangstests die eigene Befähigung zur Teilnahme als kritisch oder unmöglich ansieht. Wir behalten uns ein Kündigungsrecht vor, wenn der/die Teilnehmende seine/ihre Zugangsdaten zum internen Bereich der Internetseite weitergibt und Dritten die Nutzung ermöglicht. In diesen Fällen erstatten wir nach Kündigung das Teilnahmeentgelt abzüglich 95,- Euro Bearbeitungsgebühr, sofern die oben genannten Rücktrittsfristen nicht unterschritten sind. Rücktritt und Kündigung bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Meldestichtag
Am Meldestichtag entscheiden wir auf Grundlage der Anmeldungen, ob ein Lehrgang bzw. eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Dieser ist im Regelfall immer ein Monat vor Lehrgangsbeginn. Melden Sie sich daher bitte zeitnah an, wenn Sie interessiert sind. Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir den Lehrgang bzw. die Veranstaltung durchführen. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch freie Lehrgangsplätze verfügbar sind. Eine kostenfreie Abmeldung ist dann allerdings nicht mehr möglich. Wir bestätigen Ihnen die getroffene Vereinbarung schriftlich. Wenn Sie danach - ohne unser Verschulden - einen Lehrgang bzw. eine Veranstaltung absagen, werden wir eine Ausfallgebühr nach folgender Staffelung erheben: 10% des vereinbarten Entgeltes bei Absage bis zum genannten Meldestichtag und bis zu 100% des Entgeltes bei Absage nach dem Meldestichtag.
weitere Fragen
Bei weiteren Fragen zum Lehrgang steht das TraumaManagement Service-Team (https://www.traumamanagement.net/kontakt/kontakt.php) gerne zur Verfügung.