Rettungssanitäter*in (RS 04/2022)
Datum
04. Juli 2022
Beginn
08:30
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in soll zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des qualifizierten Krankentransportes, der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen. Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation “Rettungssanitäterin” bzw. “Rettungssanitäter” ab. Die Ausbildung umfasst gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen (RettAPrVO NRW) vom 25. April 2022 mindestens 520 Ausbildungsstunden und gliedert sich in folgende fünf Ausbildungsabschnitte:
- Ausbildungsabschnitt 1: theoretisch-praktische Ausbildung (Fachlehrgang) an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter*innen im Umfang von 240 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten einschließlich der erfolgreich absolvierten Fachlehrgangsprüfung zum Abschluss des Ausbildungsabschnittes, als Voraussetzung zur Teilnahme an den weiteren Ausbildungsabschnitten
- Ausbildungsabschnitt 2: klinisch-praktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung (z.B. Krankenhaus) im Umfang von 80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten
- Ausbildungsabschnitt 3: praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache und in Verantwortung eines/einer benannten Praxisanleiter*in im Umfang von mindestens 160 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten wobei mindestens 50% der Ausbildungszeit in der Notfallrettung absolviert werden sollen
- Ausbildungsabschnitt 4: theoretisch-praktische Ausbildung (Abschlusslehrgang) im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, der in der Regel in fünf Tagen abzuleisten ist
- Ausbildungsabschnitt 5: staatliche Prüfung (schriftliche und praktische Prüfung inkl. Fachgespräch)
Option: Nach den ersten zwei Wochen (80 Unterrichtseinheiten) des ersten Ausbildungsabschnittes (Fachlehrgang) besteht die Möglichkeit, am Samstag der zweiten Woche die staatliche Prüfung zum/zur Rettungshelfer*in zu absolvieren. Diese RH-Prüfung kann bei Bedarf optional gebucht werden.
Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung (vgl. §5 RettAPrVO NRW) und zur Zulassung zur Prüfung (vgl. §8 RettAPrVO NRW) beachten! Alle notwendigen Nachweise und Unterlagen müssen bis spätestens 29.06.2022 bei uns eingegangen sein, andernfalls ist kein Beginn der Ausbildung möglich!
Zeiträume der Ausbildungsabschnitte und Prüfungen:
- Fachlehrgang: 04.07.2022 – 12.08.2022
optional staatliche RH-Prüfung: 16.07.2022 - klinisch-praktische Ausbildung: 15.08.2022 – 26.08.2022
- praktische Ausbildung: 29.08.2022 – 23.09.2022
- Abschlusslehrgang: 26.09.2022 – 30.09.2022
- staatliche Prüfung: 04.10.2022 – 08.10.2022
Event Tage
Die jeweiligen Entgelte sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Rechnung für die Ausbildungsabschnitte 1 bis 3 erfolgt zu Beginn der Ausbildung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Das Entgelt für den Abschlusslehrgang und die staatliche Prüfung wird gesondert zu Beginn des Abschlusslehrganges in Rechnung gestellt. Auch hier wird ein Kassenzeichen vorgegeben, welches zu verwenden ist. Im Entgelt des Fachlehrganges (Ausbildungsabschnitt 1) inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial (inkl. Buch), Zugang zur E-Learning-Plattform "StiWL-Moodle", Zwischenprüfung, digitale Lernangebote und eine Warmgetränke-Flatrate. Die Entgelte der Ausbildungsabschnitte 2 und 3 sind für die Vermittlung der klinisch-praktischen und praktischen Ausbildung (inkl. Ausbildungsnachweisheft) vorgesehen. Im Entgelt des Abschlusslehrganges (Ausbildungsabschnitt 4) inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, digitale Lernangebote und eine Warmgetränke-Flatrate. Im Entgelt der staatlichen Prüfung (Ausbildungsabschnitt 5) inbegriffen sind die Prüfungsbeantragung, die Gebühren für die schriftliche und praktische Prüfung, die Erstellung des Zeugnisses durch die zuständige Behörde und eine Warmgetränke-Flatrate.
Eine Person erhält Zugang zur Ausbildung, wenn sie der Ausbildungsstätte vor Beginn der Ausbildung folgende Nachweise vorlegt (vgl. §5 RettAPrVO NRW):
Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass), welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss
ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen gemäß Anlage 13 i.S.d. RettG NRW, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist
Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde)
Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter*in ergibt (in Form des Führungszeugnisses Belegart N), welches zu Beginn des Abschlusslehrgangs nicht älter als drei Monate sein soll oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14
Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen
Nachweis über die Impfung gegen Hepatitis B, Masern und Covid19 (z.B. Kopie Impfausweis)
Auf Antrag des/der Prüfungsteilnehmer*in entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Zulassung zur Prüfung. Der Antrag eines/einer Prüfungsteilnehmer*in auf Zulassung zur Rettungssanitäter*innen-Prüfung muss zwei Wochen vor Beginn des Abschlusslehrgangs über die Ausbildungsstätte bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Bei Vollständigkeit des Antrages ist dieser durch die jeweilige Ausbildungsstätte der zuständigen Behörde vorzulegen. Mit der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen, wenn diese nicht bereits zu Beginn der Ausbildung vorlagen (vgl. §8 RettAPrVO NRW):
Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter*in ergibt (in Form des Führungszeugnisses Belegart N), welches zu Beginn des Abschlusslehrgangs nicht älter als drei Monate sein soll
Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in amtlich beglaubigter Abschrift
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung
bis zum Beginn der Prüfung zum/zur Rettungssanitäter*in Nachweise über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsabschnitte 2 bis 4 gemäß Anlagen 7, 10 und 12 RettAPrVO NRW
Erklärung des/der Prüfungsteilnehmer*in, dass bezogen auf die aktuelle Ausbildung zuvor noch kein gescheiterter Prüfungsversuch unternommen wurde
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.