RS 03/2021

Datum

03. Mai 2021

Beginn

08:00

Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen

Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter umfasst gemäß RettAPO NRW insgesamt mindestens 520 Stunden. Sie gliedert sich in drei Blöcke zu je 160 Stunden (Fachlehrgang, Krankenhauspraktikum, Rettungswachenpraktikum) und einen 40-stündigen Abschlusslehrgang mit schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung dürfen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter in NRW unterschiedliche Funktionen wahrnehmen: In der Notfallrettung versorgen sie als Fahrer eines RTW im Team mit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern die Notfallpatienten und führen deren Transport durch. Im qualifizierten Krankentransport übernehmen sie verantwortlich die Versorgung und Begleitung von Nicht-Notfallpatienten. Zusätzlich dürfen sie in diesem Bereich auch die Funktion als Fahrer wahrnehmen. Die mindestens 520 Ausbildungsstunden gliedern sich in die folgenden vier Ausbildungsabschnitte:

  • Ausbildungsabschnitt 1: theoretische Ausbildung (mindestens 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
  • Ausbildungsabschnitt 2: klinisch-praktische Ausbildung in einem Krankenhaus (mindestens 160 Ausbildungsstunden)
  • Ausbildungsabschnitt 3: praktische Ausbildung in einer Lehrrettungswache (mindestens 160 Ausbildungsstunden und mindestens 40 Einsätze)
  • Ausbildungsabschnitt 4: Abschlusslehrgang inkl. Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) (mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)

Am Ende des Fachlehrganges besteht die Möglichkeit, die Prüfung zur Rettungshelferin bzw. zum Rettungshelfer zu absolvieren.

Die jeweiligen Termine der einzelnen Ausbildungsabschnitte sind der rechten Spalte zu entnehmen.

Die Veranstaltung bzw. der Lehrgang hat bereits begonnen oder ist beendet!

Event Tage

Lehrgangsentgelt
Die jeweiligen Kosten sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Rechnung für den Fachlehrgang einschließlich der Praktika erfolgt zu Beginn des Fachlehrganges. Bitte überweisen Sie kein Lehrgangsentgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Das Prüfungsentgelt wird gesondert zu Beginn der Abschlussprüfungswoche in Rechnung gestellt. Auch hier wird ein Kassenzeichen vorgegeben, welches zu verwenden ist. Im Entgelt des Fachlehrganges inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial (inkl. Buch), Zugang zur E-Learning-Plattform (StiWL-Moodle), Zwischenprüfungen/Erfolgskontrolle und ggf. notwendiger Zoom-Zugang. Bei Präsenzdurchführung ist zudem eine Warmgetränke-Flatrate enthalten. Im Entgelt der Abschlussprüfungswoche inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, Zugang zur E-Learning-Plattform (StiWL-Moodle), alle Prüfungsgebühren sowie eine Warmgetränke-Flatrate. Im Entgelt der Praktika inbegriffen ist das jeweilige "Ausbildungsnachweisheft" sowie verschiedene digitale Lernangebote.
Lehrgangsvoraussetzungen
Vollendung des 17. Lebensjahres, Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung, Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, eintragsfreies amtliches Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Ausbildung, Nachweis über Impfung gegen Hepatitis B und Masern.

Mindestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn müssen vorliegen:

Kopie des Personalausweises (von beiden Seiten und gut leserlich), Nachweis der gesundheitlichen und körperlichen Eignung zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter/in (nachgewiesen auf Grund einer ärztlichen Untersuchung durch eine ärztliche Bescheinigung, zum Lehrgangsbeginn nicht älter als drei Monate), Zeugnis/Urkunde (mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung),
eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N, zum Lehrgangsbeginn nicht älter als sechs Monate), Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung im Original (zum Lehrgangsbeginn nicht älter als ein Jahr), Nachweis der Impfung gegen Hepatitis B und Masern (z.B. Kopie Impfausweis)
Meldestichtag
Am Meldestichtag entscheiden wir auf Grundlage der Anmeldungen, ob ein Lehrgang bzw. eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Dieser ist im Regelfall immer ein Monat vor Lehrgangsbeginn. Melden Sie sich daher bitte zeitnah an, wenn Sie interessiert sind. Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir den Lehrgang bzw. die Veranstaltung durchführen. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch freie Lehrgangsplätze verfügbar sind. Eine kostenfreie Abmeldung ist dann allerdings nicht mehr möglich. Wir bestätigen Ihnen die getroffene Vereinbarung schriftlich. Wenn Sie danach - ohne unser Verschulden - einen Lehrgang bzw. eine Veranstaltung absagen, werden wir eine Ausfallgebühr nach folgender Staffelung erheben: 10% des vereinbarten Entgeltes bei Absage bis zum genannten Meldestichtag und bis zu 100% des Entgeltes bei Absage nach dem Meldestichtag.
weitere Fragen
Bei weiteren Fragen zum Lehrgang steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.
  • Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
  • Remterweg 45
  • Bielefeld
  • NRW
  • 33617
  • Deutschland

Datum / Uhrzeit

  • 03. Mai 2021 08:00   -   04. Juni 2021 16:30
  • 07. Juni 2021 08:00   -   02. Juli 2021 16:30
  • 05. Juli 2021 08:00   -   30. Juli 2021 16:30
  • 02. August 2021 08:00   -   07. August 2021 16:30

mehr anzeigen

weniger anzeigen

Veranstaltung teilen

Dozent/in

in Kalender einfügen