RS 03/2021
Datum
03. Mai 2021
Beginn
08:00
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter umfasst gemäß RettAPO NRW insgesamt mindestens 520 Stunden. Sie gliedert sich in drei Blöcke zu je 160 Stunden (Fachlehrgang, Krankenhauspraktikum, Rettungswachenpraktikum) und einen 40-stündigen Abschlusslehrgang mit schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung dürfen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter in NRW unterschiedliche Funktionen wahrnehmen: In der Notfallrettung versorgen sie als Fahrer eines RTW im Team mit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern die Notfallpatienten und führen deren Transport durch. Im qualifizierten Krankentransport übernehmen sie verantwortlich die Versorgung und Begleitung von Nicht-Notfallpatienten. Zusätzlich dürfen sie in diesem Bereich auch die Funktion als Fahrer wahrnehmen. Die mindestens 520 Ausbildungsstunden gliedern sich in die folgenden vier Ausbildungsabschnitte:
- Ausbildungsabschnitt 1: theoretische Ausbildung (mindestens 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
- Ausbildungsabschnitt 2: klinisch-praktische Ausbildung in einem Krankenhaus (mindestens 160 Ausbildungsstunden)
- Ausbildungsabschnitt 3: praktische Ausbildung in einer Lehrrettungswache (mindestens 160 Ausbildungsstunden und mindestens 40 Einsätze)
- Ausbildungsabschnitt 4: Abschlusslehrgang inkl. Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) (mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Am Ende des Fachlehrganges besteht die Möglichkeit, die Prüfung zur Rettungshelferin bzw. zum Rettungshelfer zu absolvieren.
Die jeweiligen Termine der einzelnen Ausbildungsabschnitte sind der rechten Spalte zu entnehmen.
Event Tage
Mindestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn müssen vorliegen:
Kopie des Personalausweises (von beiden Seiten und gut leserlich), Nachweis der gesundheitlichen und körperlichen Eignung zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter/in (nachgewiesen auf Grund einer ärztlichen Untersuchung durch eine ärztliche Bescheinigung, zum Lehrgangsbeginn nicht älter als drei Monate), Zeugnis/Urkunde (mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung),
eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N, zum Lehrgangsbeginn nicht älter als sechs Monate), Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung im Original (zum Lehrgangsbeginn nicht älter als ein Jahr), Nachweis der Impfung gegen Hepatitis B und Masern (z.B. Kopie Impfausweis)