RH 02/2021
Datum
12. Juli 2021
Beginn
08:00
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die Ausbildung von Rettungshelferinnen und Rettungshelfern ist ausgerichtet auf die Funktion als Fahrerin und Fahrer und die Unterstützung der Rettungssanitäterin oder des Rettungssanitäters beim Krankentransport. Sie umfasst mindestens 160 Ausbildungsstunden und gliedert sich in
- eine theoretische Ausbildung einschließlich Prüfung von mindestens 80 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und
- eine praktische Ausbildung von mindestens 80 Ausbildungsstunden an einer Lehrrettungswache.
Im Fachlehrgang werden theoretische und praktische Grundlagen für die Tätigkeit im Krankentransport vermittelt. Der Fachlehrgang endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine vierwöchige theoretische Ausbildung im Rahmen des Fachlehrganges für Rettungssanitäter*innen zu durchlaufen.
Im Rettungswachenpraktikum müssen die Auszubildenden an mindestens 20 Einsätzen (davon mindestens 5 Notfalleinsätze) teilnehmen. Nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums wird das Zeugnis von der zuständigen Behörde ausgestellt.
Die Organisation eines Praktikumsplatzes ist nicht Bestandteil dieses RH-Lehrganges.
Wichtiger Hinweis: Die Ausbildung ist nur in Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannt!