PSU 02/2021
Datum
27. Oktober 2021
Beginn
08:00
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die Ausbildung wendet sich an Einsatzkräfte aus Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr), Rettungsdienst, Katastrophenschutz und THW sowie BOS-Organisationen, welche in ihrem Einsatzbereich in einem PSU-Team mitarbeiten und durch psychologische und soziale Unterstützung den psychologischen Arbeitsschutz sicherstellen.
Gemäß §5 Arbeitsschutzgesetzt ist der Arbeitgeber bzw. Unternehmer verpflichtet, die psychischen Belastungen im Arbeitsfeld in einer Gefährdungsbeurteilung zu beschreiben und geeignete Maßnahmen vorzunehmen. Auch die neue DGVU Vorschrift 49 -Feuerwehr-(umgangssprachlich UVV Feuerwehr) fordert den Unternehmer auf, sich gemäß der psychischen Belastungen der Einsatzkräfte beraten zu lassen und psychosoziale Unterstützung vorzuhalten.
Die Einsatzkraft als PSU-Assistent*in ist als “Peer” (speziell ausgebildete Einsatzkraft) in verschiedenen Funktionen notwendig. Sie wird präventiv tätig, indem sie in Aus-, Fort- und Weiterbildung die psychischen Belastungen thematisiert und Hilfsangebote präsentiert. Sie kann akut im Einsatz die Einsatzleiterin bzw. den Einsatzleiter beraten oder hilfebedürftige Einsatzkräfte unterstützen. Er oder sie begleitet nach einem belastenden Einsatz die Einsatzkräfte in der Bearbeitung mittels Gruppen oder Einzelgesprächen. Weiterhin erfüllt er oder sie die Funktion eines sozialen Ansprechpartners der Mitarbeitenden.
Die Ausbildung umfasst 120 Unterrichtseinheiten (6 Module je 20 Unterrichtseinheiten) gemäß dem gemeinsamen Curriculum des Arbeitskreis/ Fachausschuss PSU/PSNV der AGBF und des VDF NRW. Die Teilnehmenden erhalten grundlegende Kenntnisse, die sie befähigen, Aufgaben innerhalb eines PSU-Teams wahrzunehmen.