PAL 02/2021

Datum

25. Oktober 2021

Beginn

08:00

Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen

Hauptaufgabe der Praxisanleiterin bzw. des Praxisanleiters ist die Anleitung der Schülerin bzw. des Schülers in der realen Einsatzsituation. Dazu müssen auf die Auszubildende bzw. den Auszubildenden bezogene, individuell abgestimmte Ausbildungspläne inklusive Ausbildungsaufträge – unter Einbeziehung der Schule sowie der Ausbildungsbetreuer – erstellt werden. Weiterhin zählen die Kontrolle und Beurteilung des Lernstandes der Auszubildenden bzw. des Auszubildenden zur Ausbildungstätigkeit. Darüber hinaus müssen Praxisanleitungen eine Beteiligung am praktischen Unterricht der kooperierenden Schulen, an Prüfungstätigkeiten bei den staatlichen Prüfungen und an der Anleitung von angehenden Praxisanleitungen beteiligt werden sowie an Schulkonferenzen und Besprechungen teilnehmen. Die Praxisanleitung sollte wöchentlich wenigstens eine Einsatzschicht mit der Schülerin bzw. dem Schüler ableisten, mindestens aber zehn Einsatzschichten pro Ausbildungsjahr.

Für bereits qualifizierte Lehrrettungsassistentinnen und Lehrrettungsassistenten ist der Besuch eines 80-stündigen Aufbaulehrgangs zum Erwerb der Qualifikation „Praxisanleitung“ erforderlich, da die Ausbildung zur Lehrrettungsassistentin bzw. zum Lehrrettungsassistenten mit einem Zeitumfang von 120 Stunden als gleichwertig anerkannt und anzurechnen ist. In diesem Aufbaulehrgang soll neben den für die Notfallsanitäter*innen-Ausbildung wichtigen Aspekte ein besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von sozialer Kompetenz gelegt werden, da diese Aufgabe auch pädagogische Ansprüche zu erfüllen hat. Der Besuch des Aufbaulehrgangs kann vor der Prüfung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter erfolgen. Die Übergangsregelungen des §3 NotSanAPrV sind entsprechend zu beachten.

Die Veranstaltung bzw. der Lehrgang hat bereits begonnen oder ist beendet!

Event Tage

Lehrgangsentgelt
Die jeweiligen Kosten sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Rechnung für den Lehrgang erfolgt zu Beginn des Lehrganges. Bitte überweisen Sie kein Lehrgangsentgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, Zugang zur E-Learning-Plattform (StiWL-Moodle), alle Prüfungsgebühren und ggf. notwendiger Zoom-Zugang. Bei Präsenzdurchführung ist zudem das Mittagessen und eine Warmgetränke-Flatrate enthalten.
Lehrgangsvoraussetzungen
Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Notfallsanitäter*in, Mindestalter 20 Jahre
Meldestichtag
Am Meldestichtag entscheiden wir auf Grundlage der Anmeldungen, ob ein Lehrgang bzw. eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Dieser ist im Regelfall immer ein Monat vor Lehrgangsbeginn. Melden Sie sich daher bitte zeitnah an, wenn Sie interessiert sind. Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir den Lehrgang bzw. die Veranstaltung durchführen. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch freie Lehrgangsplätze verfügbar sind. Eine kostenfreie Abmeldung ist dann allerdings nicht mehr möglich. Wir bestätigen Ihnen die getroffene Vereinbarung schriftlich. Wenn Sie danach - ohne unser Verschulden - einen Lehrgang bzw. eine Veranstaltung absagen, werden wir eine Ausfallgebühr nach folgender Staffelung erheben: 10% des vereinbarten Entgeltes bei Absage bis zum genannten Meldestichtag und bis zu 100% des Entgeltes bei Absage nach dem Meldestichtag.
weitere Fragen
Bei weiteren Fragen zum Lehrgang steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.
  • Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
  • Remterweg 45
  • Bielefeld
  • NRW
  • 33617
  • Deutschland

Datum / Uhrzeit

  • 25. Oktober 2021 08:00   -   29. Oktober 2021 16:30
  • 08. November 2021 08:00   -   26. November 2021 16:30
  • 06. Dezember 2021 08:00   -   10. Dezember 2021 16:30
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Dozent/in

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