NotSan EP1 02/2021

Datum

03. Mai 2021

Beginn

08:00

Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen

Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermitteln. Dabei sind die unterschiedlichen situativen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter außerdem in die Lage versetzen, die Lebenssituation und die jeweilige Lebensphase der Erkrankten und Verletzten und sonstigen Beteiligten sowie deren Selbständigkeit und Selbstbestimmung in ihr Handeln mit einzubeziehen.

Bei Nachweis von mindestens fünfjähriger Tätigkeit als Rettungsassistent*in sieht das Notfallsanitätergesetz keine verpflichtende weitere Ausbildung vor. Dennoch bedarf es der Vorbereitung, damit die Prüfung qualitätsorientiert und erfolgreich absolviert werden kann. Dazu sollte im Vorfeld der Prüfung ein 80-stündiger Ergänzungslehrgang als vorbereitende Maßnahme absolviert werden. Inhaltliche Schwerpunkte des Ergänzungslehrganges sollten insbesondere die eigenständige Durchführung von invasiven Maßnahmen sowie die Durchführung von heilkundlichen Maßnahmen im Rahmen der Delegation bzw. Assistenz sein. Verschiedene pädagogische Methoden – wie Eigenstudium, Präsenzbausteine und praktische Übungen – sollten dabei angewendet werden. Schwerpunkt dieses Ergänzungslehrganges sollte – nach vorangegangener theoretischer Schulung und erfolgtem Selbststudium – die Vorbereitung auf die praktische Prüfung sein. Des Weiteren sind die inhaltlichen Themenfelder der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zur Ergänzungsprüfung der Notfallsanitäter*innen-Ausbildung im Ergänzungslehrgang abzubilden. Die Ausbildung ist im Studieninstitut Westfalen-Lippe als zweiwöchiger Vorbereitungskurs mit High-Fidelity-Simulation im zertifizierten Simulationszentrum strukturiert.

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Event Tage

Lehrgangsentgelt
Die jeweiligen Kosten sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Rechnung für den Lehrgang und der Prüfung erfolgt zu Beginn des Lehrganges. Bitte überweisen Sie kein Lehrgangsentgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt des Lehrganges inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, Zugang zur E-Learning-Plattform (StiWL-Moodle) und ggf. notwendiger Zoom-Zugang. Bei Präsenzdurchführung ist zudem eine Warmgetränke-Flatrate enthalten. Im Entgelt der Prüfung inbegriffen sind alle Prüfungsgebühren sowie eine Warmgetränke-Flatrate.
Lehrgangsvoraussetzungen
Unter die Fallgruppe Ergänzungsprüfung 1 (EP 1) fallen diejenigen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die mindestens fünf Jahre als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent tätig waren. Diejenigen, die unter diese Regelung fallen, dürfen dann Notfallsanitäter*in werden, wenn sie bis zum 31.12.2023 eine staatliche Ergänzungsprüfung ablegen und bestehen. Weitere Voraussetzungen:

Antrag auf Zulassung zur Prüfung im Original, amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder des Reisepasses im Original, ärztliches Attest über die körperliche, geistige und persönliche Eignung zur Ausübung der Notfallsanitätertätigkeit im Original (nicht älter als drei Monate), Nachweis (Zeugnisse) über mindestens einen Realschulabschluss bzw. einen entsprechenden Bildungsstand oder eine abgeschlossene Ausbildung,
Führungszeugnis "Belegart N" im Original (nicht älter als sechs Monate), Nachweis über Impfung gegen Hepatitis B und Masern
Meldestichtag
Am Meldestichtag entscheiden wir auf Grundlage der Anmeldungen, ob ein Lehrgang bzw. eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Dieser ist im Regelfall immer ein Monat vor Lehrgangsbeginn. Melden Sie sich daher bitte zeitnah an, wenn Sie interessiert sind. Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir den Lehrgang bzw. die Veranstaltung durchführen. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch freie Lehrgangsplätze verfügbar sind. Eine kostenfreie Abmeldung ist dann allerdings nicht mehr möglich. Wir bestätigen Ihnen die getroffene Vereinbarung schriftlich. Wenn Sie danach - ohne unser Verschulden - einen Lehrgang bzw. eine Veranstaltung absagen, werden wir eine Ausfallgebühr nach folgender Staffelung erheben: 10% des vereinbarten Entgeltes bei Absage bis zum genannten Meldestichtag und bis zu 100% des Entgeltes bei Absage nach dem Meldestichtag.
weitere Fragen
Bei weiteren Fragen zum Lehrgang steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.
  • Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
  • Remterweg 45
  • Bielefeld
  • NRW
  • 33617
  • Deutschland

Datum / Uhrzeit

  • 03. Mai 2021 08:00   -   15. Mai 2021 16:30
  • 17. Mai 2021 00:00   -   21. Mai 2021 00:00
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Dozent/in

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