Arzneimittelbeauftragte*r (AMB 01/2022)
Datum
28. November 2022
Beginn
09:00
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Arzneimittel sind eine besondere Ware. Auf der Rettungswache wird von der geschäftsführenden Ebene meist eine Person benannt, die die Beschaffung, Lagerung und Dokumentation von Arzneimitteln überwacht. Sie agiert dabei als Assistent*in des verantwortlichen ärztlichen Personals oder des/der Apotheker*in. Um ein Organisationsverschulden gar nicht erst entstehen zu lassen, sollten jedoch entsprechende Verantwortliche namentlich benannt werden. Die Grundsätze für eine rechtssichere Delegation müssen dabei berücksichtigt werden. Die benannte Person sollte „sachkundig“ auf ihrem Gebiet sein.
Bei dieser zweitägigen Veranstaltung handelt es sich um eine Aufstiegsweiterbildung zur/zum Arzneimittelbeauftragten gemäß § 14 ApoG. Sie vermittelt die notwendige Sachkenntnis, um die Aufgabe effizient und kompetent erfüllen zu können. Die bzw. der Arzneimittelbeauftragte ist nicht nur „Hüter der Medikamente“, sondern auch Ansprechpartner für Kollegen, wenn es darum geht, über Arzneimittel zu informieren. Die Veranstaltung vermittelt darüber hinaus auch die Kenntnisse über Recherchemöglichkeiten. Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle.
Inhalte:
- Umgang mit Medikamenten im Rettungsdienst
- Beschaffung
- Lagerung, Verwaltung (softwaregeschützt)
- Chargenüberprüfung
- Dokumentation
- Informationsquellen (Printmedien und Datenbanken)
- Kontrolle der Vorräte
- sachgerechte Vernichtung von Arznei- und Betäubungsmitteln
- Sondervorschriften für BtM
- ökonomische Aspekte bei der Beschaffung von Arzneimitteln
- rechtliche Aspekte (AMG, BtMG, BtMVV, ApoBetrVO, Notkompetenz, NotSanG)
- Arzneiformen
- Pharmakologie ausgewählter Medikamentengruppen
Datum / Uhrzeit: 28. November 2022 bis 29. November 2022 jeweils 09:00 – 16:30 Uhr
Dauer: 14,0 Zeitstunden (16,0 Unterrichtseinheiten)
Meldestichtag: 31. Oktober 2022
interne Bezeichnung: AMB 01/2022
Veranstaltung geeignet als:
Fortbildung Rettungsdienst:
Fortbildung Praxisanleitung:
Fortbildung Führungskräfte:
Fortbildung Leitstelle:
Event Tage
Die Veranstaltung kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig. Diese Veranstaltung kann auf die 24-stündige (berufspädagogische) Fortbildung für Praxisanleiter*innen gemäß §3 NotSan-APrV angerechnet werden.
Qualifikation als Praxisanleiter*in oder Notfallsanitäter*in sowie Notärzt*in
Die Rechnung für den Lehrgang bzw. die Veranstaltung erfolgt zu Veranstaltungsbeginn. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, alle Prüfungsgebühren, Mittagessen sowie eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate.
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.