Ergänzungsqualifizierung Rettungssanitäter*in

Ergänzungsqualifizierung Rettungssanitäter*in

Am 25. April 2022 ist die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen (RettAPrVO NRW) in Kraft getreten. Diese löst die bisherige RettAPO ab. Mit einem Umfang von sechs anstatt vier Wochen Fachlehrgang ist die neue Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in nicht nur deutlich umfangreicher, sondern auch inhaltlich adäquater an die Zusammenarbeit mit einem/einer Notfallsanitäter*in angepasst. Die erfolgreiche Ausbildung schließt zwar in beiden Fällen mit der identischen Qualifikation “Rettungssanitäter*in” ab, dennoch wird schon jetzt auffällig, dass die “neuen” Rettungssanitäter*innen deutlich besser im Zusammenspiel mit den Notfallsanitäter*innen vorbereitet sind als bisher (gemäß “alter” RettAPO).

 

Mit der “Ergänzungsqualifizierung Rettungssanitäter*in” soll genau diese 80-stündige Kompetenzlücke geschlossen und Handlungssicherheit als Fahrzeugführer*in KTW und Fahrer*in RTW geschaffen werden. Inhalt der 80-stündigen Ergänzungsqualifizierung sind genau diejenigen Themen, Kompetenzen und Lernziele, die bislang im Vergleich zur “alten” Ausbildung nicht Bestandteil waren. Es werden keine über die RettAPrVO NRW hinaus gehenden Inhalte und Kompetenzen geschult! Hierbei handelt es sich insbesondere um die nachfolgenden Themen und Assistenzmaßnahmen.

   

Lehrgangsinhalte

  • Wiederholung ausgewählter Inhalte der bisherigen Ausbildung (Krankheitslehre und Recht)
  • Leitlinien und Richtlinien, Bedeutung „SAA & BPR“, standardisierte Patientenversorgung
  • Versorgung nach dem cABCDE-Schema durch RS (Struktur und Prioritäten)
  • Durchführung einer strukturierten Übergabe, BPR Patientenanmeldung
  • Dokumentation
  • anatomische und physiologische Besonderheiten bei geriatrischen Patient*innen
  • Alterungsprozess, Exsikkose, Versorgung älterer Menschen, psychosoziale Bedürfnisse
  • Geburt, Geburtsbegleitung (SAA 13)
  • Versorgung von Neugeborenen, APGAR-Schema
  • i.v.-Zugang (SAA 1)
  • i.m.-Injektion (SAA 16)
  • i.o.-Zugang (SAA 2), intranasale Gabe (SAA 17)
  • Tourniquet / pneumatische Blutsperre (SAA 6)
  • Beckenschlinge (SAA 7)
  • erweiterte Maßnahmen der Reanimation und reversible Ursachen
  • BPR „Reanimation Erwachsene ALS“
  • Manuelle Defibrillation (SAA 10)
  • BPR post-ROSC
  • instabile Brady- / Tachykardie , Kardioversion (SAA 11), externe Schrittmacheranlage (SAA 12)
  • Vertiefung A-Problem, BPR Atemwegsmanagement, BPR A-Problem
  • Laryngoskopie / Magillzange (SAA 4)
  • Endobronchiales Absaugen (SAA 15)
  • Vertiefung B-Problem, BPR LAE, BPR LÖ, respiratorische Azidose und Alkalose
  • Nichtinvasives CPAP (SAA 5)
  • Handhabung Trachealkanüle (SAA 14)
  • Thoraxentlastungspunktion (SAA 9)
  • Aufgabenverteilung beteiligter Behörden und Organisationen, BHKG
  • MANV-Stufen, MANV-Behandlungsstrategien
  • Ersteintreffendes Rettungsmittel, Fensterblick, Lageerkundung, Lagemeldung
  • Planspiel ersteintreffendes Rettungsmittel
  • psychosoziale Erste Hilfe, PSU, PSNV, NFS, KIT
  • Umgang mit Ersthelfern, Angehörigen und Verstorbenen
  • Team-Ressource-Management (TRM), CRM
  • akute Stress- und Belastungsreaktionen, PTBS
  • Bewältigungs- und Verarbeitungsstrategien, Copingstrategien, Ablenkung und Abstand
  • Stressbewältigung und Stressmanagement
  • kollegiale Unterstützung, Möglichkeiten der Anschlussversorgung
  • Fallbeispiele und Simulation Notfallrettung
   

Voraussetzungen

  • Qualifikation zum/zur Rettungssanitäter*in (gemäß “alter” RettAPO) oder
  • Qualifikation zum/zur Rettungssanitäter*in (gemäß “neuer” RettAPrVO NRW)
Hinweis: Eine Teilnahme für bereits nach “neuer” RettAPrVO NRW qualifizierter Rettungssanitäter*innen ist als Wiederholung und zur Vertiefung der Inhalte möglich.
 
Die absolvierten Stunden können auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.   
   

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