Entgelte
Die jeweiligen Entgelte sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Rechnung für die Ausbildungsabschnitte 1 bis 3 erfolgt zu Beginn der Ausbildung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Das Entgelt für den Abschlusslehrgang und die staatliche Prüfung wird gesondert zu Beginn des Abschlusslehrganges in Rechnung gestellt. Auch hier wird ein Kassenzeichen vorgegeben, welches zu verwenden ist. Im Entgelt des Fachlehrganges (Ausbildungsabschnitt 1) inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial (inkl. Buch), Zugang zur E-Learning-Plattform "StiWL-Moodle", Zwischenprüfung, digitale Lernangebote und eine Warmgetränke-Flatrate. Die Entgelte der Ausbildungsabschnitte 2 und 3 sind für die Vermittlung der klinisch-praktischen und praktischen Ausbildung (inkl. Ausbildungsnachweisheft) vorgesehen. Im Entgelt des Abschlusslehrganges (Ausbildungsabschnitt 4) inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, digitale Lernangebote und eine Warmgetränke-Flatrate. Im Entgelt der staatlichen Prüfung (Ausbildungsabschnitt 5) inbegriffen sind die Prüfungsbeantragung, die Gebühren für die schriftliche und praktische Prüfung, die Erstellung des Zeugnisses durch die zuständige Behörde und eine Warmgetränke-Flatrate.
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
Eine Person erhält Zugang zur Ausbildung, wenn sie der Ausbildungsstätte vor Beginn der Ausbildung folgende Nachweise vorlegt: Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass), welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss; Ärztliches Attest gemäß Anlage 13 i.S.d. RettG NRW zur gesundheitlichen Eignung, die zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist; Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde); Nachweis (Führungszeugnis Belegart N), dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter*in ergibt, welcher zu Beginn des Abschlusslehrgangs nicht älter als sechs Monate sein soll oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14; Sprachniveau (mindestens B2) bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen; Nachweis über die Impfung gegen Hepatitis B und Masern (z.B. Kopie Impfausweis) sowie bei Vermittlung der praktischen Ausbildungsabschnitte über die Ausbildungsstätte einen Nachweis über den vollständigen Covid19-Impfschutz.
Zulassung zur Prüfung
Auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin bzw. des Prüfungsteilnehmers entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Zulassung zur Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung sowie eine mögliche Ablehnung soll der Prüfungsteilnehmerin bzw. dem Prüfungsteilnehmer eine Woche vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Der Antrag einer Prüfungsteilnehmerin bzw. eines Prüfungsteilnehmers auf Zulassung zur Rettungssanitäter*innen-Prüfung muss zwei Wochen vor Beginn des Abschlusslehrgangs über die Ausbildungsstätte bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Bei Vollständigkeit des Antrages ist dieser durch die jeweilige Ausbildungsstätte der zuständigen Behörde vorzulegen. Mit der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen, wenn diese nicht bereits zu Beginn der Ausbildung vorlagen: Nachweis (Führungszeugnis Belegart N), dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter*in ergibt, welcher zu Beginn des Abschlusslehrgangs nicht älter als sechs Monate sein soll; Kopie eines Identitätsnachweises in amtlich beglaubigter Abschrift; Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der theoretisch-praktischen Ausbildung; bis zum Beginn der Prüfung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsabschnitte 2 bis 4; eine Erklärung der Prüfungsteilnehmerin bzw. des Prüfungsteilnehmers, dass bezogen auf die aktuelle Ausbildung zuvor noch kein gescheiterter Prüfungsversuch unternommen wurde.
Meldestichtag
Am Meldestichtag entscheiden wir auf Grundlage der eingegangenen Anmeldungen, ob ein Lehrgang bzw. eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Dieser Meldestichtag ist immer vier Wochen (28 Tage) vor Lehrgangs- bzw. Veranstaltungsbeginn. Melden Sie sich daher bitte rechtzeitig an, wenn Sie interessiert sind. Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir den Lehrgang bzw. die Veranstaltung durchführen. Bis zum Meldestichtag ist eine kostenfreie Abmeldung möglich. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch freie Plätze verfügbar sind. Wenn Sie sich nach dem Meldestichtag - ohne unser Verschulden - von einem Lehrgang bzw. einer Veranstaltung wieder abmelden, wird das Entgelt zu 100% fällig.
weitere Fragen
Bei weiteren Fragen zum Lehrgang steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.