Leitstellendisponent*in (288h)

Leitstellendisponent*in

Gesetzliche Anforderungen an das Leitstellenpersonal in NRW

Die Tätigkeit in einer einheitlichen Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen unterliegt klar definierten gesetzlichen Anforderungen, die im § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 geregelt sind. Die folgende Tabelle fasst die gesetzlichen Vorgaben übersichtlich zusammen:

Tabelle 1: Gesetzliche Anforderungen an die Tätigkeit in Leitstellen

Anforderung

Beschreibung

Feuerwehrtechnische Führungsausbildung

Erforderlich zur Koordination und Leitung komplexer Einsatzlagen.

Ergänzende Ausbildung für Leitstellendisponentinnen und -disponenten

Vermittlung spezifischer Kenntnisse für die Aufgaben in der Leitstelle, wie Notrufbearbeitung und Alarmierung.

Verbeamtung

Leitstellenpersonal muss grundsätzlich den Beamtenstatus besitzen.

Medizinische Qualifikation

Aufgaben gemäß Rettungsgesetz NRW müssen zusätzlich beachtet werden.

Mindestens einjährige Ausbildung zum/zur Leitstellensanitäterin/Leitstellensanitäter, um medizinische Notfälle korrekt einzuschätzen.

Das neue Ausbildungskonzept

Das ab dem 1. November 2024 in Nordrhein-Westfalen eingeführte Ausbildungskonzept für Leitstellendisponentinnen und -disponenten bietet eine strukturierte und modulare Qualifizierung. Es soll die zunehmenden Anforderungen an die Leitstellentätigkeit berücksichtigen und ermöglicht durch flexible Pfade auch Quereinsteigern den Zugang. Träger der Ausbildung können die Träger einer Leitstelle oder ein Zusammenschluss mehrerer Träger sein. Eine eigenständige Übertragung an Dritte, wie beispielsweise Studieninstitute oder Feuerwehrschulen, ist nach einer Zertifizierung durch die Landesfeuerwehrschule NRW, das Institut der Feuerwehr (IdF), möglich. Das Konzept umfasst drei wesentliche Qualifizierungspfade: die feuerwehrtechnische, rettungsdienstliche und leitstellenspezifische Qualifizierung.

  1. Feuerwehrtechnische Qualifizierung

Die feuerwehrtechnische Qualifizierung vermittelt grundlegende Kompetenzen in den Bereichen Brandschutz, technische Hilfeleistung, ABC-Einsatz und Katastrophenschutz. Der Qualifizierungspfad ist in zwei aufeinander aufbauende Stufen gegliedert: die feuerwehrtechnische Basisqualifizierung und die feuerwehrtechnische Führungsausbildung, die beide den Anforderungen des § 28 Abs. 3 BHKG NRW entsprechen.

Die Vermittlung der Basiskompetenzen in den Bereichen „Maschinisten“ und „ABC-Einsatz“ erfolgt durch die Module 1-3 der Truppführer-Fortbildung. Dabei ersetzt diese Fortbildung die technischen Lehrgänge „Maschinisten“ und „ABC-Einsatz“ gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2), da deren Inhalte nicht in vollem Umfang für die Tätigkeit in der Leitstelle erforderlich sind. Im Lehrgang „Maschinisten“ werden handwerkliche Fertigkeiten zur Bedienung von Löschfahrzeugen vermittelt, während der Lehrgang „ABC-Einsatz“ die Handhabung von Sonderausrüstung und Schutzkleidung zum Ziel hat. Für die Arbeit in der Leitstelle gelten jedoch die durch die Truppführer-Fortbildung vermittelten Kompetenzen als ausreichend. Zum Abschluss der gesamten Truppführer-Fortbildung festigt eine Praxisphase in Form eines Wachpraktikums den Kompetenzerwerb und soll ein umfassendes Verständnis für die Arbeit der Einsatzkräfte vor Ort vermitteln. Dieses Wachpraktikum umfasst 336 Stunden.

Nach Abschluss der Basisqualifizierung sind die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an einem Gruppenführer-Basislehrgang (GF-Basis) erfüllt, sofern zusätzlich eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (AGT) absolviert wurde. Die FwDV 2 sieht diese Ausbildung jedoch nicht als zwingend erforderlich an, sodass auf die AGT-Ausbildung verzichtet werden kann.

Gemäß § 28 Abs. 3 BHKG NRW ist das in der Leitstelle eingesetzte Personal verpflichtet, eine feuerwehrtechnische Führungsausbildung zu absolvieren. Die für die Leitstellentätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen umfassen jedoch nur einen Teil der Inhalte, die in der vollständigen hauptamtlichen Gruppenführerausbildung (B III-Lehrgang) vermittelt werden. Daher wurde ein leitstellenspezifischer Führungslehrgang, der Gruppenführer Leitstelle (GF-LtS), entwickelt, um die Mindestanforderungen für die feuerwehrtechnische Führungsausbildung des Leitstellenpersonals zu erfüllen. Der GF-LtS konzentriert sich auf wesentliche Inhalte der Lehrgänge GF-Basis und GF-Aufbau. Themenbereiche aus dem Lehrgang GF-Mitarbeiterführung bleiben unberücksichtigt, da Leitstellendisponentinnen und -disponenten in der Regel keine Aufgaben der Personalführung übernehmen. Trotz dieser Spezialisierung bleibt der Standard weiterhin die vollständige Qualifizierung zu hauptamtlichen Gruppenführerinnen und Gruppenführern. Der GF-LtS soll eine praxisorientierte Alternative bieten, die gezielt auf die spezifischen Anforderungen der Arbeit in der Leitstelle abgestimmt ist.

Tabelle 2: Feuerwehrtechnische Qualifizierung

Basisqualifizierung:

·         Vermittelt Grundkenntnisse in Brandschutz, technischer Hilfeleistung und Katastrophenschutz.

·         Umfasst 276 Unterrichtseinheiten (UE) sowie ein 336 Stunden umfassendes Wachpraktikum.

·         Zugangsvoraussetzungen: keine feuerwehrtechnischen Vorkenntnisse notwendig.

Führungsausbildung (Gruppenführer Leitstelle):

·         Vermittelt spezialisierte Inhalte zur Führungsunterstützung und Einsatztaktik.

·         Umfasst 72 UE und wird am Institut der Feuerwehr NRW durchgeführt.

Zugangsvoraussetzung: abgeschlossene Basisqualifizierung.

  1. Rettungsdienstliche Qualifizierung

Die rettungsdienstliche Qualifizierung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für in der Leitstelle tätige Personen. Dies macht eine geeignete medizinische Qualifikation erforderlich, die auf die besonderen Anforderungen in der Leitstelle abgestimmt ist. Dabei handelt es sich gemäß Erlass um eine Qualifikation für mit der Lenkung rettungs­dienstlicher Einsätze beauftragte Personen in der Leitstelle in Nordrhein-Westfalen. Umgangssprachlich wird diese Qualifikation in Nordrhein-Westfalen als „Leitstellensanitäter*in“ bezeichnet.

Diese Qualifikation ist erforderlich, da die Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz gemäß § 28 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammengeführt wird. Die Qualifizierung ist auf eine Dauer von 12 Monaten ausgelegt und in zwei Stufen gegliedert:

Tabelle 3: Rettungsdienstliche Qualifizierung

Ausbildungsabschnitt

Inhalte

Abschluss

Stufe I

16 Module mit medizinischen, organisatorischen und technischen Grundlagen

Mündliche Prüfung

Stufe II

Drei Blöcke à 12 Module mit Schwerpunkt auf praktischen Anwendungen und erweiterten Kompetenzen

Praktische Arbeitsprobe inkl. Abschlussgespräch

  1. Leitstellenspezifische Qualifizierung

Für die Tätigkeit als Leitstellendisponent*in ist neben fundiertem Wissen aus dem feuerwehrtechnischen und rettungsdienstlichen Bereich eine gezielte fachspezifische Qualifizierung für die Leitstellentätigkeit unerlässlich. Diese wird durch das „Curriculum für die leitstellenspezifische Qualifizierung“ definiert, das alle relevanten Themen detailliert beschreibt.

Im Curriculum wird empfohlen, die Qualifizierung in zwei Phasen zu unterteilen:

  1. Basisqualifizierung:
    In der ersten Phase, der Basisqualifizierung, werden die theoretischen Grundlagen für die Arbeit in der Leitstelle im Unterricht vermittelt. Diese Phase umfasst alle wesentlichen Themen, die für die Tätigkeit als Leitstellendisponent*in erforderlich sind, und bildet somit den Ausgangspunkt für die praktische Umsetzung. Die theoretischen Inhalte werden in einem Umfang von 288 Unterrichtseinheiten (UE) behandelt. Die Durchführung dieser Phase erfolgt durch die Träger der Leitstellen oder die Studieninstitute. Voraussetzung für die Teilnahme an der Basisqualifizierung ist der erfolgreiche Abschluss einer feuerwehrtechnischen und rettungsdienstlichen Qualifizierung.
  2. Berufsbegleitende Qualifizierung:
    Die zweite Phase, die berufsbegleitende Qualifizierung, findet direkt in der Leitstelle statt und dient der praktischen Anwendung sowie der Vertiefung der zuvor erlernten Kompetenzen. Diese Phase ermöglicht eine enge Verknüpfung von theoretischem Wissen mit praktischen Erfahrungen, sodass die Teilnehmenden Einblicke in die spezifischen Arbeitsprozesse und die eingesetzte Technik der jeweiligen Leitstelle erhalten. Die praktische Umsetzung erfolgt in der jeweiligen Leitstelle, umfasst ebenfalls 288 Unterrichtseinheiten (UE) und beinhaltet regelmäßige Lernerfolgskontrollen. Ziel dieser Phase ist es, das erworbene theoretische Wissen durch praktische Erfahrungen zu ergänzen und zu festigen, um die Teilnehmenden optimal auf die Anforderungen der Leitstellentätigkeit vorzubereiten.
  3. Das Konzept erlaubt eine Anrechnung bereits vorhandener Qualifikationen nach Einzelfallprüfung, wodurch die Ausbildungszeit individuell verkürzt werden kann. Zudem können Träger eigene Ablaufpläne entwickeln, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

Tabelle 3: Leitstellenspezifische Qualifizierung

Phase

Inhalte

Dauer

Durchführung

Zugangsvoraussetzungen

Basisqualifizierung

Vermittlung theoretischer Grundlagen zu allen wesentlichen Themen für die Leitstellentätigkeit

288 UE

Träger der Leitstellen oder zertifizierte Dritte

Abgeschlossene feuerwehrtechnische und rettungsdienstliche Qualifizierung

Berufsbegleitende Qualifizierung

Praktische Anwendung und Vertiefung der Kompetenzen direkt in der Leitstelle

288 UE

In der jeweiligen Leitstelle

Abschluss der Basisqualifizierung

 

Abschlussprüfung

Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, die von der durchführenden Ausbildungsstelle erstellt und abgenommen wird. Sie stellt sicher, dass alle relevanten Kompetenzen für die Leitstellentätigkeit erworben wurden.

 

Tabelle 4: Ausbildung und Qualifizierung von Leitstellendisponentinnen und -disponenten in Nordrhein-Westfalen

 

Online-Buchung

Nachfolgend sind alle aktuell verfügbaren Veranstaltungen aufgelistet. Sollte keine Veranstaltung angezeigt werden gibt es aktuell leider kein entsprechendes Angebot. Sofern freie Plätze verfügbar sind können diese über das Online-Buchungssystem gebucht werden. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen kann der Eintrag in eine Warteliste erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail (rdschule@stiwl.de) oder Telefon (0521/557416-0) an unser Service-Team.