RDF Stadt Bielefeld KW 09/2024

Datum

26. Februar 2024

Beginn

08:00

Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen

Die berufliche Fortbildung im Rettungswesen ist ein zentraler Bestandteil der fachlichen Expertise der Rettungskräfte. Sie bedarf daher stimmiger Konzepte. Durch enge Orientierung an den beruflichen Tätigkeitsfeldern soll die Handlungskompetenz der Teilnehmenden gestärkt, das lebenslange Lernen gefördert und das notwendige Rüstzeug sowie die notwendige Sicherheit für die Durchführung der Maßnahmen mit dem Ziel einer bestmöglichen Patientenversorgung vermittelt werden. Fächerangelegte Strukturen werden dabei durch Handlungsfelder und Lernsituationen abgelöst.

Es gilt hohe Maßstäbe an die Fortbildungsbedingungen zu setzen und neben der Fachkompetenz auch die Sozial- und die Selbstkompetenz zu stärken. Der Einsatz abwechslungsreicher Lehr- und Sozialformen soll hierbei in Verbindung mit einer kompetenzorientierten Reflexion eine hohe Lernpartnermotivation und einen Transfer in die berufliche Praxis unterstützen. Das Ziel der beruflichen Fortbildung nach diesem Erlass ist es, das Fachwissen und die berufliche Handlungsfähigkeit auf der Höhe des hinsichtlich Wissenschaft und Technik anerkannten Standards zu halten und an aktuelle Bedingungen anzupassen. Bei der Fortbildung nach §5 Absatz 4 Satz 1 RettG NRW handelt es sich daher um Erhaltungsfortbildungen gegen den Verlust von Wissen und um Anpassungsfortbildungen zur Vorbereitung auf veränderte Anforderungen im beruflichen Umfeld.

Kalenderwoche:     siehe Titel
Dauer:                            31,0 Zeitstunden
Hinweis:                        Die gleichverteilte Aufteilung der Teilnehme*innen auf den Donnerstag und Freitag erfolgt eigenständig durch die Dienststellen bzw. nach Absprache untereinander.

 

Die Veranstaltung bzw. der Lehrgang hat bereits begonnen oder ist beendet!

Event Tage

Anerkennung der Fortbildungsinhalte

Die Veranstaltung kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.

Teilnahmevoraussetzungen

Qualifikation als Rettungssanitäter*in, Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in

weitere Fragen

Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.

  • Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
  • Remterweg 40-45
  • Bielefeld
  • 33617

Datum / Uhrzeit

  • 26. Februar 2024 08:00   -   01. März 2024 16:30
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Dozent*in

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