Rettungssanitäter*in (Abschlusslehrgang und staatliche Prüfung) (RS 06/2024)
Datum
09. Dezember 2024
Beginn
08:30
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in soll zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des qualifizierten Krankentransportes, der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen. Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation “Rettungssanitäter*in” ab. Die Ausbildung umfasst gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen (RettAPrVO NRW) vom 25. April 2022 mindestens 520 Ausbildungsstunden und gliedert sich in fünf Ausbildungsabschnitte.
Sind die Ausbildungsabschnitte 1 bis 3 bereits erfolgreich absolviert, kann der Abschlusslehrgang (Ausbildungsabschnitt 4) und die staatliche Prüfung (Ausbildungsabschnitt 5) absolviert werden.
- Ausbildungsabschnitt 4: theoretisch-praktische Ausbildung (Abschlusslehrgang) im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, der in der Regel in fünf Tagen abzuleisten ist
- Ausbildungsabschnitt 5: staatliche Prüfung (schriftliche und praktische Prüfung inkl. Fachgespräch)
Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung (vgl. §8 RettAPrVO NRW) beachten! Alle notwendigen Nachweise und Unterlagen müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem ersten Lehrgangstag des Abschlusslehrganges bei uns eingegangen sein, andernfalls ist kein Beginn des Abschlusslehrganges und keine Teilnahme an der staatlichen Prüfung möglich!
Zeiträume Abschlusslehrgang und Prüfung:
- Abschlusslehrgang: 09.12.2024 – 13.12.2024
- staatliche Prüfung: 16.12.2024 – 20.12.2024
Meldestichtag: 11.11.2024
Event Tage
Die jeweiligen Entgelte sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Rechnung für die Ausbildungsabschnitte 4 und 5 erfolgt zu Beginn des Lehrganges. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, digitale Lernangebote, die Prüfungsbeantragung, die Gebühren für die schriftliche und praktische Prüfung, die Erstellung des Zeugnisses durch die zuständige Behörde und eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate.
Auf Antrag des/der Prüfungsteilnehmer*in entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Zulassung zur Prüfung. Der Antrag eines/einer Prüfungsteilnehmer*in auf Zulassung zur Rettungssanitäter*innen-Prüfung muss zwei Wochen vor Beginn des Abschlusslehrgangs über die Ausbildungsstätte bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Bei Vollständigkeit des Antrages ist dieser durch die jeweilige Ausbildungsstätte der zuständigen Behörde vorzulegen. Mit der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen, wenn diese nicht bereits zu Beginn der Ausbildung vorlagen (vgl. §8 RettAPrVO NRW):
Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter*in ergibt (in Form des Führungszeugnisses Belegart N), welches zu Beginn des Abschlusslehrgangs nicht älter als drei Monate sein soll
Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in amtlich beglaubigter Abschrift
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung
bis zum Beginn der Prüfung zum/zur Rettungssanitäter*in Nachweise über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsabschnitte 2 bis 4 gemäß Anlagen 7, 10 und 12 RettAPrVO NRW
Erklärung des/der Prüfungsteilnehmer*in, dass bezogen auf die aktuelle Ausbildung zuvor noch kein gescheiterter Prüfungsversuch unternommen wurde
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen zum Lehrgang steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.