Rettungshelfer*in (RH 05/2022)
Datum
01. August 2022
Beginn
08:00
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in ist ausgerichtet auf den Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des qualifizierten Krankentransportes und des Bevölkerungsschutzes. Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation “Rettungshelferin” bzw. “Rettungshelfer” ab. Die Ausbildung umfasst gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen (RettAPrVO NRW) vom 25. April 2022 mindestens 160 Ausbildungsstunden und gliedert sich in folgende zwei Ausbildungsabschnitte:
- Ausbildungsabschnitt 1: theoretisch-praktische Ausbildung (Fachlehrgang) einschließlich Prüfung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Rettungshelfer*innen im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
- Ausbildungsabschnitt 2: praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache und in Verantwortung einer benannten Person im Umfang von mindestens 80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten wobei mindestens 50% der Ausbildungszeit in der Notfallrettung absolviert werden sollen
Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung (vgl. §5 RettAPrVO NRW) und zur Zulassung zur Prüfung (vgl. §8 RettAPrVO NRW) beachten! Alle notwendigen Nachweise und Unterlagen müssen bis spätestens 27.07.2022 bei uns eingegangen sein, andernfalls ist kein Beginn der Ausbildung möglich!
Zeiträume der Ausbildungsabschnitte und Prüfung:
- Fachlehrgang: 01.08.2022 – 12.08.2022
- staatliche Prüfung: 13.08.2022
Event Tage
Die jeweiligen Entgelte sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Rechnung für die Ausbildungsabschnitte 1 bis 2 erfolgt zu Beginn der Ausbildung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt des Fachlehrganges (Ausbildungsabschnitt 1) inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial (inkl. Buch), Zugang zur E-Learning-Plattform "StiWL-Moodle", die Gebühren für die staatliche Prüfung, digitale Lernangebote und eine Warmgetränke-Flatrate. Das Entgelt des Ausbildungsabschnittes 2 ist für die Vermittlung der praktischen Ausbildung (inkl. Ausbildungsnachweisheft) vorgesehen.
Eine Person erhält Zugang zur Ausbildung, wenn sie der Ausbildungsstätte vor Beginn der Ausbildung folgende Nachweise vorlegt (vgl. §5 RettAPrVO NRW):
Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass), welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss
ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen gemäß Anlage 13 i.S.d. RettG NRW, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist
Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde)
Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungshelfer*in ergibt (in Form des Führungszeugnisses Belegart N), welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll
Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen
Nachweis über die Impfung gegen Hepatitis B, Masern und Covid19 (z.B. Kopie Impfausweis)
Auf Antrag des/der Prüfungsteilnehmer*in entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Zulassung zur Prüfung. Der Antrag eines/einer Prüfungsteilnehmer*in auf Zulassung zur Rettungshelfer*innen-Prüfung muss zwei Wochen vor Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung über die Ausbildungsstätte bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Bei Vollständigkeit des Antrages ist dieser durch die jeweilige Ausbildungsstätte der zuständigen Behörde vorzulegen. Mit der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen, wenn diese nicht bereits zu Beginn der Ausbildung vorlagen (vgl. §8 RettAPrVO NRW):
Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungshelfer*in ergibt (in Form des Führungszeugnisses Belegart N), welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll
Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in amtlich beglaubigter Abschrift
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung
bis zum Beginn der Prüfung zum/zur Rettungshelfer*in einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung
Erklärung des/der Prüfungsteilnehmer*in, dass bezogen auf die aktuelle Ausbildung zuvor noch kein gescheiterter Prüfungsversuch unternommen wurde
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.