RH-Prüfung (Termin nach Absprache)

Datum

01. Januar 2098

Beginn

00:00

Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen

Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in ist ausgerichtet auf den Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des qualifizierten Krankentransportes und des Bevölkerungsschutzes. Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation “Rettungshelfer*in” ab. Die Ausbildung umfasst gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen (RettAPrVO NRW) vom 25. April 2022 mindestens 160 Ausbildungsstunden und gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

  • Ausbildungsabschnitt 1: theoretisch-praktische Ausbildung (Fachlehrgang) an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Rettungshelfer*innen im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
  • Ausbildungsabschnitt 2: staatliche Prüfung (schriftliche und praktische Prüfung inkl. Fachgespräch)
  • Ausbildungsabschnitt 3: praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache und in Verantwortung einer benannten Person im Umfang von mindestens 80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten wobei mindestens 50% der Ausbildungszeit in der Notfallrettung absolviert werden sollen

Bei Erfüllung aller Voraussetzungen und dem Nachweis der theoretisch-praktischen Ausbildung (Ausbildungsabschnitt 1) gemäß RettAPrVO NRW bieten wir die Prüfung zum/zur Rettungshelfer*in (schriftliche und praktische Prüfung) als Einzel- oder Gruppenprüfung an. Die Organisation der praktischen Ausbildung (Ausbildungsabschnitt 3) ist nicht Bestandteil dieser RH-Prüfung, kann auf Nachfrage jedoch organisiert und gebucht werden.

Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung (vgl. §5 RettAPrVO NRW) und zur Zulassung zur Prüfung (vgl. §8 RettAPrVO NRW) beachten! Alle notwendigen Nachweise und Unterlagen müssen bis spätestens zwei Wochen vor der RH-Prüfung bei uns eingegangen sein, andernfalls ist keine RH-Prüfung möglich!

Die konkrete individuelle Terminfindung einer RH-Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung muss unabhängig von dieser Buchung über unser Service-Team erfolgen (telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de).

 

Veranstaltung / Lehrgang Anzahl Plätze Entgelt
RH-Prüfung (schriftlich und praktisch)
200,00 
Menge: Gesamt

Event Tage

Entgelt

Die Rechnung für die RH-Prüfung erfolgt mit der RH-Prüfung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt der RH-Prüfung inbegriffen sind die Prüfungsbeantragung, die Gebühren für die schriftliche und praktische RH-Prüfung, die Erstellung des Zeugnisses durch die zuständige Behörde und eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate.

Zulassung zur Prüfung

Auf Antrag des/der Prüfungsteilnehmer*in entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Zulassung zur Prüfung. Der Antrag eines/einer Prüfungsteilnehmer*in auf Zulassung zur Rettungshelfer*innen-Prüfung muss zwei Wochen vor der RH-Prüfung über die Ausbildungsstätte bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Bei Vollständigkeit des Antrages ist dieser durch die jeweilige Ausbildungsstätte der zuständigen Behörde vorzulegen. Mit der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen, wenn diese nicht bereits zu Beginn der Ausbildung vorlagen (vgl. §8 RettAPrVO NRW):


Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungshelfer*in ergibt (in Form des Führungszeugnisses Belegart N), welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll


Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in amtlich beglaubigter Abschrift


Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung


bis zum Beginn der Prüfung zum/zur Rettungshelfer*in einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung


Erklärung des/der Prüfungsteilnehmer*in, dass bezogen auf die aktuelle Ausbildung zuvor noch kein gescheiterter Prüfungsversuch unternommen wurde

Meldestichtag / Stornierungshinweise / Erstattungsregelungen

Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.

weitere Fragen

Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.

  • Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
  • Remterweg 45
  • Bielefeld
  • 33617

Datum / Uhrzeit

  • 01. Januar 2098 00:00   -   00:00
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Dozent*in

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