Leitstellendisponent*in (Aufbauausbildung für Leitstellensanitäter*innen) (LSTA 01b/2023)
Datum
08. Mai 2023
Beginn
08:00
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Aufgrund der großen Schnittmenge an Kompetenzen und Inhalten des leitstellenspezifischen Teils des Lehrganges “Leitstellensanitäter*in” (Erlass “Qualifikation für mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen in der Leitstelle in Nordrhein-Westfalen”) und des Lehrganges “Leitstellendisponent*in” (Curriculum gemäß den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Validierung und Überarbeitung der Leitstellenausbildung im Land NRW) ist es uns möglich, diese einwöchige Aufbauausbildung für angehende Leitstellensanitäter*innen anzubieten. Teilnehmende unserer Lehrgänge “Leitstellensanitäter*in” können nach erfolgreich absolvierter Basisausbildung (Stufe I) durch erneutes erfolgreiches Absolvieren dieser zusätzlichen Woche die Qualifikation zum/zur Leitstellendisponent*in erwerben. Im Rahmen dieser fünftägigen Woche werden die fehlenden Kompetenzen und Inhalte im Umfang von 42 Unterrichtseinheiten (UE) geschult sowie die schriftliche und praktische Prüfung “Leitstellendisponent*in” durchgeführt. Durch die Anrechnung der Kompetenzen und Inhalte entsteht den entsendenden Dienststellen sowie Mitarbeiter*innen eine zweiwöchige Zeitersparnis.
Der Wegfall der Ausbildung am Institut der Feuerwehr NRW und der zunehmende Bedarf an Lehrgangsplätzen für die Ausbildung zum/zur Leitstellendisponent*in in Feuerwehr- und Rettungsleitstellen in NRW hat dazu geführt, dass wir als kommunaler Zweckverband der Kreise und kreisfreien Städte eine entsprechende Ausbildung anbieten. Hierbei orientieren wir uns vollständig an den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Validierung und Überarbeitung der Leitstellenausbildung im Land NRW.
Es wurde von der Arbeitsgruppe die Notwendigkeit gesehen, dass die Mitarbeiter*innen in den Leitstellen auf ihre Aufgaben gut vorbereitet werden und die Leitstellen untereinander mit einer Sprache sprechen können. Durch die immer neuen und zusätzlichen Aufgaben, die das Land NRW an die Leitstellen stellt, ist auch das Land NRW in der Verpflichtung, die Mitarbeiter*innen darauf vorzubereiten und die Informationen an die richtigen Stellen zu steuern.
Da eine landeseinheitliche Ausbildung für die Disponent*innen nicht sinnvoll ist und die Teilnehmenden die Einsatzbearbeitung nicht an einem fremden Softwareprodukt bzw. Einsatzleitsystem erlernen sollen welches sie in ihrer Dienststelle nicht einsetzen, beschränkt sich diese Ausbildung in Analogie zum dreiwöchigen Lehrgang “Leitstellendisponent*in” auf die Hintergründe und es wird keine Systemschulung durchgeführt. Der letzte Teil der Ausbildung erfolgt somit vor Ort in den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten.
Diese einwöchige Aufbauausbildung hat einen Umfang von 42 Unterrichtseinheiten (UE) und deckt diejenigen Kompetenzen und Inhalte (inkl. schriftlicher und praktischer Prüfung) ab, die im Lehrgang “Leitstellensanitäter*in” nicht behandelt wurden. Die Einweisung in das eigene System sind in Analogie zum Lehrgang “Leitstellendisponent*in” von der jeweiligen Gebietskörperschaft vor Ort zu schulen (mindestens 24 Unterrichtseinheiten). Konkret beinhaltet die Aufbauausbildung die folgenden fünf Ausbildungstage an denen wir mit Notruf-Training 112 und einer Sprachschule zusammenarbeiten:
- ABC des Notrufs – Modul 1
- ABC des Notrufs – Modul 2
- Kommunikationstraining im Notrufdialog
- Medical Englisch (für Leitstelle)
- schriftliche und praktische Prüfung
Datum / Uhrzeit: 08. Mai 2023 bis 12. Mai 2023 (jeweils 08:00 – 16:15 Uhr)
Dauer: 42,0 Unterrichtseinheiten
interne Bezeichnung: LSTA 01b/2023
Meldestichtag: 10. April 2023
Event Tage
erfolgreich absolvierte Basisausbildung (Stufe I) des Lehrganges "Leitstellensanitäter*in" Die Dienststellen sind verpflichtet, die Nachweise für die Zulassung zum Lehrgang vorzuhalten. Die Dienststellen bestätigen, dass die Ausbildung stattgefunden hat bzw. zum Lehrgangsbeginn vorliegt.
Die Rechnung für den Lehrgang bzw. die Veranstaltung erfolgt zu Veranstaltungsbeginn. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, Zugang zur E-Learning-Plattform (StiWL-Moodle) und alle Prüfungsgebühren. Zudem ist das Mittagessen sowie eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate enthalten.
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.