RS-Abschlussprüfungswoche (gem. RettAPO 2018) (RS 06/2021)

Datum

17. Januar 2022

Beginn

08:00

Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen

Ab dem 01. März 2022 ändert sich die RettAPO und damit einhergehend auch die Ausbildungsabschnitte und insbesondere die Prüfung der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter. Damit im Jahr 2021 begonnene Ausbildungen die sich verzögert haben auch abgeschlossen werden können, bieten wir zusätzliche Abschlussprüfungswochen an. Die Buchung dieser Abschlussprüfungswochen ist ausschließlich für diejenigen möglich, die bis zum 28. Februar 2022 ihre RS-Ausbildung begonnen haben.

Die Veranstaltung bzw. der Lehrgang hat bereits begonnen oder ist beendet!

Event Tage

Lehrgangsentgelt
Die jeweiligen Kosten sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Rechnung für die Abschlussprüfungswoche erfolgt zu Beginn der Abschlussprüfungswoche. Bitte überweisen Sie kein Lehrgangsentgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, alle Prüfungsgebühren sowie eine Warmgetränke-Flatrate.
Lehrgangsvoraussetzungen
Vollendung des 17. Lebensjahres, Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung, Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, eintragsfreies amtliches Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Ausbildung, Nachweis über Impfung gegen Hepatitis B und Masern. Mindestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn müssen vorliegen: Kopie des Personalausweises (von beiden Seiten und gut leserlich), Nachweis der gesundheitlichen und körperlichen Eignung zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter/in (nachgewiesen auf Grund einer ärztlichen Untersuchung durch eine ärztliche Bescheinigung, zum Lehrgangsbeginn nicht älter als drei Monate), Zeugnis/Urkunde (mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung), eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N, zum Lehrgangsbeginn nicht älter als sechs Monate), Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung im Original (zum Lehrgangsbeginn nicht älter als ein Jahr), Nachweis der Impfung gegen Hepatitis B und Masern (z.B. Kopie Impfausweis)
Meldestichtag
Am Meldestichtag entscheiden wir auf Grundlage der Anmeldungen, ob ein Lehrgang bzw. eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Dieser ist im Regelfall immer ein Monat vor Lehrgangsbeginn. Melden Sie sich daher bitte zeitnah an, wenn Sie interessiert sind. Je mehr Anmeldungen bei uns eingehen, desto sicherer können wir den Lehrgang bzw. die Veranstaltung durchführen. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem Meldestichtag weiterhin anmelden, sofern noch freie Lehrgangsplätze verfügbar sind. Eine kostenfreie Abmeldung ist dann allerdings nicht mehr möglich. Wir bestätigen Ihnen die getroffene Vereinbarung schriftlich. Wenn Sie danach - ohne unser Verschulden - einen Lehrgang bzw. eine Veranstaltung absagen, werden wir eine Ausfallgebühr nach folgender Staffelung erheben: 10% des vereinbarten Entgeltes bei Absage bis zum genannten Meldestichtag und bis zu 100% des Entgeltes bei Absage nach dem Meldestichtag.
weitere Fragen
Bei weiteren Fragen zum Lehrgang steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.
  • Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
  • Remterweg 45
  • Bielefeld
  • 33617

Datum / Uhrzeit

  • 17. Januar 2022 08:00   -   22. Januar 2022 16:30
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