Wiederholungsprüfung NotSan (Termin nach Absprache)
Veranstaltungsdatum:
1. Januar 2099
Veranstaltungsort:
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen, Remterweg 45, Bielefeld, 33617
Veranstaltungsbeschreibung
Gemäß § 9 Absatz 3 NotSan-APrV (bzw. § 10 NotSan-APrV im Falle einer Ergänzungsprüfung) kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung einmal wiederholt werden, wenn der Prüfling die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erhalten hat. Gemäß § 9 Absatz 4 NotSan-APrV gilt: Hat der Prüfling die schriftliche Aufsichtsarbeit nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 NotSan-APrV, ein Fallbeispiel des praktischen Teils der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer zusätzlichen Ausbildung teilgenommen hat. Dauer und Inhalt der zusätzlichen Ausbildung bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Die zusätzliche Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die in § 17 Absatz 2 NotSanG festgelegte Dauer von einem Jahr nicht überschreiten; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen. Der Prüfling hat seinem Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung einen Nachweis über die zusätzliche Ausbildung beizufügen.
Die konkrete individuelle Terminfindung einer Wiederholungsprüfung und die Abwicklung der zusätzlichen Ausbildung muss unabhängig von dieser Buchung über unser Service-Team erfolgen (telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de). Das Datum „01.01.2099“ in der Buchung ist nur ein fiktives Platzhalterdatum.

