Verbandführer*in Rettungsdienst (VFRD 01/2025)
Datum
05. Mai 2025
Beginn
08:30
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die 35-stündige Weiterbildung zum/zur Verbandführer*in Rettungsdienst spricht Führungskräfte des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes mit Qualifikation zum/zur Zugführer*in an, welche sich für die Thematik interessieren bzw. engagieren und als Verbandführer*in Rettungsdienst vorgesehen sind und Führungsaufgaben in einem Einsatz mit einer größeren Zahl an Verletzten oder Erkrankten übernehmen müssen.
Die Teilnehmer*innen werden in die Lage versetzt, eine rettungsdienstliche Einheit bis zur Stärke eines Verbandes eigenverantwortlich zu führen und deren Einsatz zu leiten (auch im Zusammenwirken von Einheiten unterschiedlicher Behörden und Organisationen). Die Führungsstufe entspricht der Stufe „C“ gemäß der FwDV 100. In Nordrhein-Westfalen werden Verbandführer*innen insbesondere im Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW “Sanitätsdienst und Betreuungsdienst” gefordert. Ziel der Weiterbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche.
Datum / Uhrzeit: 05.05.2025 – 08.05.2025 (jeweils 08:30 – 16:30 Uhr)
Dauer: 35,0 Zeitstunden
Meldestichtag: 07.04.2025
interne Bezeichnung: VFRD 01/2025
Veranstaltung geeignet als
Fortbildung Rettungsdienst:
Fortbildung Praxisanleitung:
Fortbildung Führungskräfte:
Fortbildung Leitstelle:
Event Tage
Die Veranstaltung kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.
Qualifikation zum/zur Rettungssanitäter*in oder Notfallsanitäter*in und
Qualifikation zum/zur Zugführer*in Rettungsdienst (mit mindestens 70 Stunden) oder vergleichbare Führungsqualifikation (mit mindestens 70 Stunden) und
Erfahrung als aktive Führungskraft
alternativ: Eine Qualifikation zum/zur Zugführer*in Rettungsdienst bzw. eine vergleichbare Führungsqualifikation im Umfang von weniger als 70 Stunden kann bei Vorliegen der Qualifikation zum/zur Notfallsanitäter*in anerkannt werden.
Die Rechnung für den Lehrgang bzw. die Veranstaltung erfolgt zu Veranstaltungsbeginn. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, Zugang zur E-Learning-Plattform "StiWL-Moodle", alle Prüfungsgebühren, das Mittagessen sowie eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate.
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.