RS Aufbau 01/2021
Datum
21. August 2021
Beginn
09:00
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter umfasst gemäß RettAPO NRW insgesamt mindestens 520 Stunden. Sie gliedert sich in drei Blöcke zu je 160 Stunden (Fachlehrgang, Krankenhauspraktikum, Rettungswachenpraktikum) und einen 40-stündigen Abschlusslehrgang mit schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung dürfen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter in NRW unterschiedliche Funktionen wahrnehmen: In der Notfallrettung versorgen sie als Fahrer eines RTW im Team mit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern die Notfallpatienten und führen deren Transport durch. Im qualifizierten Krankentransport übernehmen sie verantwortlich die Versorgung und Begleitung von Nicht-Notfallpatienten. Zusätzlich dürfen sie in diesem Bereich auch die Funktion als Fahrer wahrnehmen. Die mindestens 520 Ausbildungsstunden gliedern sich in die folgenden vier Ausbildungsabschnitte:
- Ausbildungsabschnitt 1: theoretische Ausbildung (mindestens 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
- Ausbildungsabschnitt 2: klinisch-praktische Ausbildung in einem Krankenhaus (mindestens 160 Ausbildungsstunden)
- Ausbildungsabschnitt 3: praktische Ausbildung in einer Lehrrettungswache (mindestens 160 Ausbildungsstunden und mindestens 40 Einsätze)
- Ausbildungsabschnitt 4: Abschlusslehrgang inkl. Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) (mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
Auf Antrag der Auszubildenden kann die zuständige Behörde nach Anhörung der Ausbildungsstätte auf die Ausbildungsabschnitte für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer eine gleichwertige Ausbildung anrechnen, so dass ein Ausbildungsabschnitt ganz oder teilweise entfällt.
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungshelferin bzw. zum Rettungshelfer nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) kann auf die Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter angerechnet werden, wenn die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter innerhalb von 24 Monaten nach Beginn der Rettungshelferinnen- bzw. Rettungshelfer-Ausbildung begonnen wird.
Dieser Aufbaulehrgang umfasst die fehlenden 80 Stunden Fachlehrgang zum Nachweis der insgesamt 160 Unterrichtseinheiten theoretische Ausbildung. Zur Teilnahme an der Prüfung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter sind insgesamt 160 Stunden Krankenhauspraktikum sowie 160 Stunden Rettungswachenpraktikum zu absolvieren und nachzuweisen. Die Organisation dieser Praktika ist nicht Teil des Aufbaulehrganges. Die Anmeldung zur Abschlussprüfungswoche muss separat erfolgen.
Event Tage
Mindestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn müssen vorliegen:
Kopie des Personalausweises (von beiden Seiten und gut leserlich), Nachweis der gesundheitlichen und körperlichen Eignung zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter/in (nachgewiesen auf Grund einer ärztlichen Untersuchung durch eine ärztliche Bescheinigung, zum Lehrgangsbeginn nicht älter als drei Monate), Zeugnis/Urkunde (mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung),
eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N, zum Lehrgangsbeginn nicht älter als sechs Monate), Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung im Original (zum Lehrgangsbeginn nicht älter als ein Jahr), Nachweis der Impfung gegen Hepatitis B und Masern (z.B. Kopie Impfausweis)
bis zu 100% des Entgeltes bei Absage nach dem Meldestichtag.