Rettungssanitäter*in (RS 05b/2025-BI)
Datum
04. August 2025
Beginn
08:30
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in soll zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des qualifizierten Krankentransportes, der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen. Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation „Rettungssanitäter*in“ ab. Die Ausbildung umfasst gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen (RettAPrVO NRW) vom 25. April 2022 mindestens 520 Ausbildungsstunden und gliedert sich in folgende fünf Ausbildungsabschnitte:
- Ausbildungsabschnitt 1: theoretisch-praktische Ausbildung (Fachlehrgang) an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter*innen im Umfang von 240 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten einschließlich der erfolgreich absolvierten Fachlehrgangsprüfung zum Abschluss des Ausbildungsabschnittes, als Voraussetzung zur Teilnahme an den weiteren Ausbildungsabschnitten
- Ausbildungsabschnitt 2: klinisch-praktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung (z.B. Krankenhaus) im Umfang von 80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten
- Ausbildungsabschnitt 3: praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache und in Verantwortung eines/einer benannten Praxisanleiter*in im Umfang von mindestens 160 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten wobei mindestens 50% der Ausbildungszeit in der Notfallrettung absolviert werden sollen
- Ausbildungsabschnitt 4: theoretisch-praktische Ausbildung (Abschlusslehrgang) im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, der in der Regel in fünf Tagen abzuleisten ist
- Ausbildungsabschnitt 5: staatliche Prüfung (schriftliche und praktische Prüfung inkl. Fachgespräch)
Option: Nach den ersten zwei Wochen (80 Unterrichtseinheiten) des ersten Ausbildungsabschnittes (Fachlehrgang) besteht die Möglichkeit, am Samstag der zweiten Woche die staatliche Prüfung zum/zur Rettungshelfer*in zu absolvieren. Diese Prüfung zum/zur Rettungshelfer*in kann bei Bedarf optional gebucht werden.
Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung (vgl. §5 RettAPrVO NRW) und zur Zulassung zur Prüfung (vgl. §8 RettAPrVO NRW) beachten! Alle notwendigen Nachweise und Unterlagen müssen bis spätestens fünf Tage vor dem ersten Lehrgangstag bei uns eingegangen sein, andernfalls ist kein Beginn der Ausbildung möglich! Für die Absolvierung der Ausbildungsabschnitte 2 (klinisch-praktische Ausbildung) und 3 (praktische Ausbildung) ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich!
Zeiträume der Ausbildungsabschnitte und Prüfungen:
- Fachlehrgang: 04.08. – 12.09.2025
- optional staatliche RH-Prüfung: 16.08.2025
- klinisch-praktische Ausbildung: 15. – 26.09.2025
- praktische Ausbildung: 29.09. – 24.10.2025
- Abschlusslehrgang: 27. – 31.10.2025
- staatliche Prüfung: 03. – 07.11.2025
Meldestichtag: 03.07.2025