Rettungshelfer*in (RH 05/2025)
Datum
04. August 2025
Beginn
08:30
Veranstaltungsort:
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer*in ist ausgerichtet auf den Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des qualifizierten Krankentransportes und des Bevölkerungsschutzes. Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation “Rettungshelfer*in” ab. Die Ausbildung umfasst gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen (RettAPrVO NRW) vom 25. April 2022 mindestens 160 Ausbildungsstunden und gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:
- Ausbildungsabschnitt 1: theoretisch-praktische Ausbildung (Fachlehrgang) an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Rettungshelfer*innen im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
- Ausbildungsabschnitt 2: staatliche Prüfung (schriftliche und praktische Prüfung inkl. Fachgespräch)
- Ausbildungsabschnitt 3: praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache und in Verantwortung einer benannten Person im Umfang von mindestens 80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten wobei mindestens 50% der Ausbildungszeit in der Notfallrettung absolviert werden sollen
Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung (vgl. §5 RettAPrVO NRW) und zur Zulassung zur Prüfung (vgl. §8 RettAPrVO NRW) beachten! Alle notwendigen Nachweise und Unterlagen müssen bis spätestens fünf Tage vor dem ersten Lehrgangstag bei uns eingegangen sein, andernfalls ist kein Beginn der Ausbildung möglich! Für die Absolvierung des Ausbildungsabschnittes 3 (praktische Ausbildung) ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich!
Zeiträume der Ausbildungsabschnitte und Prüfung:
- Fachlehrgang: 04. – 15.08.2025
- staatliche Prüfung: 16.08.2025
- praktische Ausbildung: im Anschluss
Meldestichtag: 04.07.2025