Praxisanleiter*in (PAL 02/2025)
Datum
08. September 2025
Beginn
08:00
Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
“Du denkst, Pädagogik und Didaktik sind nur für Lehrkräfte und Schulbücher relevant? Denk nochmal! In der NotSan-Ausbildung geht es am Ende des Tages um Leben und Tod, daher ist es unerlässlich, dass du die besten Methoden und Techniken kennst, die auf die Realität vorbereiten. Grundlage dafür ist die Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse der Lehr- und Lernpsychologie, denn als Praxisanleiter*in ohne adäquate Didaktik bist du wie ein Arzt ohne Stethoskop – taub für die Bedürfnisse deiner Auszubildenden!”
Mit der Einführung der NotSan-Ausbildung hat sich eine wesentliche Änderung im Aufgabenbereich der Praxisanleiter*innen gegenüber ehemaligen Lehrrettungsassistent*innen ergeben: Die praktische Ausbildung findet zwar nach wie vor schwerpunktmäßig auf der Rettungswache statt, diese muss jedoch regelmäßig über drei Jahre begleitet und in Absprache mit der Rettungsdienstschule passend zu jedem Schulblock durchgeführt werden. Es reicht also schon lange nicht mehr, als Ausbilder*in mit reiner Fachkompetenz zu glänzen und jede Frage beantworten zu können.
Gemäß NotSan-APrV müssen die Auszubildenden durch die Praxisanleiter*innen schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben herangeführt und der theoretische sowie praktische Schulunterricht in die Berufspraxis übertragen werden. Dies erledigt sich keinesfalls von selbst, sodass sich der Handlungsbereich der Praxisanleiter*innen merklich erweitert hat. Neben Ausbilden, Anleiten, Trainieren und Üben müssen die Ausbilder*innen von heute Ausbildungspläne erstellen, Auszubildende betreuen und beraten, Wach- und Schulunterrichte durchführen, dabei Grundlagen der Pädagogik und Didaktik beherrschen und ihre Selbstreflektions- sowie Kommunikationsfähigkeit beweisen, um am Ende der Ausbildung die eigenen Auszubildenden möglichst objektiv und am besten unvoreingenommen zu beurteilen, zu bewerten und zu prüfen. Doch keine Angst – Praxisanleiter*innen müssen dabei nicht immer alles wissen. Vielmehr geht es darum, fachliche Zusammenhänge verstanden zu haben, erfahrungsbasiert Sicherheit zu vermitteln und das Lernen zu gestalten, zu steuern und zu begleiten!
Datum / Uhrzeit:
08.09. – 26.09.2025 und 27.10. – 21.11.2025
Prüfung: 24.11. bis 28.11.2025
Dauer: 300 Unterrichtseinheiten
Meldestichtag: 08.09.2025
interne Bezeichnung: PAL 02/2025
Veranstaltung geeignet als:
Fortbildung Rettungsdienst:
Fortbildung Praxisanleitung:
Fortbildung Führungskräfte:
Fortbildung Leitstelle:
Event Tage
Die Veranstaltung kann nicht auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden.
abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in
Berufserfahrung als Notfallsanitäter*in (zur Ausübung der PAL-Tätigkeit ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung notwendig)
Die Rechnung für den Lehrgang bzw. die Veranstaltung erfolgt zu Veranstaltungsbeginn. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Im Entgelt inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, Zugang zur E-Learning-Plattform (StiWL-Moodle) und alle Prüfungsgebühren. Zudem ist das Mittagessen sowie eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate enthalten.
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.