Rettungssanitäter*in (RS 04/2023)

Datum

05. Juni 2023

Beginn

08:30

Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen

Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in soll zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des qualifizierten Krankentransportes, der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen. Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation „Rettungssanitäter*in“ ab. Die Ausbildung umfasst gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen (RettAPrVO NRW) vom 25. April 2022 mindestens 520 Ausbildungsstunden und gliedert sich in folgende fünf Ausbildungsabschnitte:

  • Ausbildungsabschnitt 1: theoretisch-praktische Ausbildung (Fachlehrgang) an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter*innen im Umfang von 240 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten einschließlich der erfolgreich absolvierten Fachlehrgangsprüfung zum Abschluss des Ausbildungsabschnittes, als Voraussetzung zur Teilnahme an den weiteren Ausbildungsabschnitten
  • Ausbildungsabschnitt 2: klinisch-praktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung (z.B. Krankenhaus) im Umfang von 80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten
  • Ausbildungsabschnitt 3: praktische Ausbildung in einer genehmigten Lehrrettungswache und in Verantwortung eines/einer benannten Praxisanleiter*in im Umfang von mindestens 160 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten wobei mindestens 50% der Ausbildungszeit in der Notfallrettung absolviert werden sollen
  • Ausbildungsabschnitt 4: theoretisch-praktische Ausbildung (Abschlusslehrgang) im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, der in der Regel in fünf Tagen abzuleisten ist
  • Ausbildungsabschnitt 5: staatliche Prüfung (schriftliche und praktische Prüfung inkl. Fachgespräch)

Option: Nach den ersten zwei Wochen (80 Unterrichtseinheiten) des ersten Ausbildungsabschnittes (Fachlehrgang) besteht die Möglichkeit, am Samstag der zweiten Woche die staatliche Prüfung zum/zur Rettungshelfer*in zu absolvieren. Diese Prüfung zum/zur Rettungshelfer*in kann bei Bedarf optional gebucht werden.

Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung (vgl. §5 RettAPrVO NRW) und zur Zulassung zur Prüfung (vgl. §8 RettAPrVO NRW) beachten! Alle notwendigen Nachweise und Unterlagen müssen bis spätestens fünf Tage vor dem ersten Lehrgangstag bei uns eingegangen sein, andernfalls ist kein Beginn der Ausbildung möglich! Für die Absolvierung der Ausbildungsabschnitte 2 (klinisch-praktische Ausbildung) und 3 (praktische Ausbildung) ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich!

 

Zeiträume der Ausbildungsabschnitte und Prüfungen:

  • Fachlehrgang:                                       05.06.2023 – 14.07.2023 (zur Kompensation des Feiertages 08.06.2023 findet am Samstag 10.06.2023 Unterricht statt)
    optional staatliche RH-Prüfung:  17.06.2023
  • klinisch-praktische Ausbildung:  17.07.2023 – 28.07.2023
  • praktische Ausbildung:                    31.07.2023 – 25.08.2023
  • Abschlusslehrgang:                           28.08.2023 – 01.09.2023
  • staatliche Prüfung:                             04.09.2023 – 08.09.2023

Meldestichtag:                                08. Mai 2023

 

Die Veranstaltung bzw. der Lehrgang hat bereits begonnen oder ist beendet!

Event Tage

Entgelte

Die jeweiligen Entgelte sind der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Rechnung für die Ausbildungsabschnitte 1 bis 3 erfolgt zu Beginn der Ausbildung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Das Entgelt für den Abschlusslehrgang und die staatliche Prüfung wird gesondert zu Beginn des Abschlusslehrganges in Rechnung gestellt. Auch hier wird ein Kassenzeichen vorgegeben, welches zu verwenden ist. Im Entgelt des Fachlehrganges (Ausbildungsabschnitt 1) inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial (inkl. Buch), Zugang zur E-Learning-Plattform "StiWL-Moodle", Fachlehrgangsprüfung, digitale Lernangebote und eine Warmgetränke- sowie Mineralwasser-Flatrate. Die Entgelte der Ausbildungsabschnitte 2 und 3 sind für die Vermittlung und die Kosten der klinisch-praktischen und praktischen Ausbildung (inkl. Ausbildungsnachweisheft) vorgesehen. Im Entgelt des Abschlusslehrganges (Ausbildungsabschnitt 4) inbegriffen sind das begleitende Unterrichtsmaterial, digitale Lernangebote und eine Warmgetränke- sowie Mineralwasser-Flatrate. Im Entgelt der staatlichen Prüfung (Ausbildungsabschnitt 5) inbegriffen sind die Prüfungsbeantragung, die Gebühren für die schriftliche und praktische Prüfung, die Erstellung des Zeugnisses durch die zuständige Behörde und eine Warmgetränke- und Mineralwasser-Flatrate.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

Eine Person erhält Zugang zur Ausbildung, wenn sie der Ausbildungsstätte vor Beginn der Ausbildung folgende Nachweise vorlegt (vgl. §5 RettAPrVO NRW):


Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass), welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss


ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen gemäß Anlage 13 i.S.d. RettG NRW, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist


Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde)


Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter*in ergibt (in Form des Führungszeugnisses Belegart N), welches zu Beginn des Abschlusslehrgangs nicht älter als drei Monate sein soll oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14


Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen


Nachweis über die Impfung gegen Hepatitis B, Masern und Covid-19 (z.B. Kopie Impfausweis)


Hinweis: Für die Absolvierung der Ausbildungsabschnitte 2 (klinisch-praktische Ausbildung) und 3 (praktische Ausbildung) ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich!

Zulassung zur Prüfung

Auf Antrag des/der Prüfungsteilnehmer*in entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Zulassung zur Prüfung. Der Antrag eines/einer Prüfungsteilnehmer*in auf Zulassung zur Rettungssanitäter*innen-Prüfung muss zwei Wochen vor Beginn des Abschlusslehrgangs über die Ausbildungsstätte bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Bei Vollständigkeit des Antrages ist dieser durch die jeweilige Ausbildungsstätte der zuständigen Behörde vorzulegen. Mit der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen, wenn diese nicht bereits zu Beginn der Ausbildung vorlagen (vgl. §8 RettAPrVO NRW):


Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter*in ergibt (in Form des Führungszeugnisses Belegart N), welches zu Beginn des Abschlusslehrgangs nicht älter als drei Monate sein soll


Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in amtlich beglaubigter Abschrift


Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung


bis zum Beginn der Prüfung zum/zur Rettungssanitäter*in Nachweise über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsabschnitte 2 bis 4 gemäß Anlagen 7, 10 und 12 RettAPrVO NRW


Erklärung des/der Prüfungsteilnehmer*in, dass bezogen auf die aktuelle Ausbildung zuvor noch kein gescheiterter Prüfungsversuch unternommen wurde

Meldestichtag / Stornierungshinweise / Erstattungsregelungen

Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.

weitere Fragen

Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.

  • Studieninstitut Westfalen-Lippe - Medizin und Rettungswesen
  • Remterweg 45
  • Bielefeld
  • 33617

Datum / Uhrzeit

  • 05. Juni 2023 08:30   -   08. September 2023 16:00
Veranstaltung teilen

Dozent*in

in Kalender einfügen